Der Geschäftsführer der Wirecard-Tochter Card Systems Middle East, Oliver Bellenhaus, hat sich den Behörden gestellt und möchte nun kooperieren. Dieser Kronzeuge könnte nun den Fall entschieden und den Verbrauchern helfen.
Das deutsche Dax-Unternehmen Wirecard soll wohl die eigene Bilanz um 1,9 Milliarden gefälscht haben. Dies bemerkten die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, die die Bilanzen der Vorjahre allerdings noch testierten. Wie aus aktuellen Ermittlungsberichten hervorgeht, soll der Betrug sogar bereits im Jahr 2015 geplant bzw. umgesetzt worden sein. Verantwortlich dafür sind unter anderen Ex-CEO Markus Braun, der vorübergehend auf Kaution aus der Haft entlassen wurde, und Ex-COO Jan Marsalek, der nach Asien floh. Seit dem Bekanntwerden des Skandals gibt es nahezu täglich Schlagzeilen. Angefangen bei dem Absturz der Aktie um 99 Prozent, bis hin zur Insolvenz und Veruntreuungsvorwürfen.
Die Wirecard-Tochter Card Systems Middle East soll in Verbindung mit dem Partner Al Alam Solutions für hohe Umsätze bzw. Gewinne gesorgt und einen großen Anteil des Gesamtumsatzes ausgemacht haben. Dadurch spielte die Tochter in der Vergangenheit auch bei Vorwürfen rund um künstliche und überhöhte Umsätze eine große Rolle. Gegen den Geschäftsführer des Unternehmens, Oliver Bellenhaus, lag daher nun ein Haftbefehl vor, woraufhin er nach München reiste und sich dort stellte.
Dieser soll kooperieren wollen, wodurch bereits jetzt drei Haftbefehle erwirkt wurden. Darunter wohl auch ein Haftbefehl gegen Markus Braun, Ex-CEO des Dax-Konzerns. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lautet der Vorwurf gewerbsmäßiger Bandenbetrug und Marktmanipulation. Zudem kam heraus, dass sich die Schadenssumme auf insgesamt 3,1 Milliarden Euro belaufen soll, da neben den 1,9 Milliarden Euro auch ungesicherte Kredite an Geschäftspartner vergeben wurden.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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