Der Öffentlichkeit ist bereits bekannt, dass es Verbindungen von Wirecard zu den Nachrichtendiensten und in die höchsten Ebenen des Kanzleramts gibt. Welche Rolle diese bezüglich des Betrugsskandals spielen, wollen FDP und Grüne durch einen Untersuchungsausschuss nachgehen.
Es wurden bereits vor mehreren Jahren Vorwürfe wegen Bilanzverfälschung und Kapitalanlagenbetrugs gegen die Wirecard AG laut. Kredite sollen falsch ausgewiesen und Unternehmensumsätze nicht rückverfolgt werden können.
Nachdem erfolglos nach Anhaltspunkten gesucht wurde, wurden die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young fündig. Sie stellten Luftbuchungen von insgesamt 1,9 Milliarden Euro fest, die sich nicht auf den ausgewiesenen Treuhandkonten befanden. Nach Aufdeckung des Betrugs verweigerten sie gegenüber des Wirecard-Konzerns die Testierung der Jahresbilanz 2019.
Die Wirecard AG ist weiterhin in den Schlagzeilen. Die Aktie ist stark gesunken und zieht extreme Folgen mit sich. Der Konzern sowie fünf seiner Tochterfirmen melden Insolvenz an. Ex-Vorstandsvorsitzender Braun und Manager Bellenhaus wurden festgenommen, während sich Ex-COO Jan Marsalek weiterhin auf der Flucht befindet.
FDP und Grüne wollen Antworten aus dem Kanzleramt und drohen mit einem Untersuchungsausschuss. Es gelte aufzuklären, inwiefern Wirecard AG mit den Nachrichtendiensten und den höchsten Ebenen des Kanzleramts in Verbindung stand.
Die Opposition hat grundsätzlich die Macht, einen Untersuchungsausschuss einzuleiten. Bis zum Finanzausschuss, der am Mittwochnachmittag tagt, will sie allerdings noch abwarten. Damit erhöht sich der Druck auf Bundeskanzlerin Merkel.
Laut FDP-Abgeordneten Toncar kann die Bundesregierung einen Untersuchungsausschuss jetzt nur noch durch völlige Transparenz abwenden. Grünen Abgeordneter Schmidt stellt klar, dass ein Untersuchungsausschuss in Betracht gezogen wird. Jedoch werde man zunächst versuchen mit der Aufklärung im Finanzausschuss weiterzukommen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.