Das Kanzleramt hatte bereits seit Ende des Jahres 2018 mehrfach Kontakt zur Wirecard AG und seinen Beratern. Was für eine Rolle dabei Klaus-Dieter Fritsche und Karl-Theodor zu Guttenberg spielen, erfahren Sie im Folgenden!
Seit mehreren Jahren wird der Wirecard AG vorgeworfen, Bilanzverfälschung und Kapitalanlagenbetrug zu begehen. Konkret sollen Kredite falsch ausgewiesen und Umsätze des Unternehmens nicht rückverfolgt werden können.
Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young wurden letztendlich fündig und deckten einen Betrugsskandal auf. Bei Überprüfung der Jahresbilanzen der Aktiengesellschaft stellten sie Luftbuchungen in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro fest, die sich nicht auf den ausgewiesenen Treuhandkonten befanden. Daraufhin wurde die Bilanz des Jahres 2019 nicht testiert.
Der Wirecard-Skandal schlägt weiterhin hohe Wellen. Nachdem der Konzern und fünf seiner Tochterfirmen insolvent gingen, wurden Ex-Vorstandsvorsitzender Braun und Manager Bellenhaus festgenommen. Gegen den bislang flüchtigen Ex-COO Jan Marsalek besteht internationaler Haftbefehl. Gegen die früheren Führungskräfte wurden drei neue Haftbefehle wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Marktmanipulation in mehreren Fällen erlassen.
Das Kanzleramt hatte seit Ende des Jahres 2018 bereits mehrfach Kontakt zur Wirecard AG und seinen Beratern. Eine besondere Rolle spielten dabei der ehemalige Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, und der Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Über letzteren wurde bereits bekannt, dass er Lobbyarbeit bei der Bundesregierung betrieb.
Im September 2019 kam es zu einem Gespräch zwischen Fritsche, einem Wirecard-Vorstand und Lars-Hendrik Röller. Der Ökonom war bereits seit 2011 Leiter der Wirtschafts- und Finanzabteilung im Bundeskanzleramt. Inwiefern Fritsche Lobbyarbeit eigenmächtig oder mit zu Guttenberg gemeinsam betrieb, ist noch unklar.
Bundeskanzlerin Angela Merkel habe bei ihrer China-Reise im September 2019 das Thema der geplanten Übernahme des chinesischen Unternehmens AllScore Financial durch Wirecard angesprochen. Merkel soll zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von möglichen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten des Konzerns gehabt haben. Laut Aussage des Finanzministeriums hingegen habe es noch vor der China-Reise dem Kanzleramt Informationen weitergeleitet, die auch Vorwürfe gegen Wirecard AG betrafen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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