Rund um den Wirecard-Skandal haben neben dem Konzern wohl auch die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und die Finanzaufsichtsbehörde BaFin Fehler begangen. Nun wurde bekannt, dass die BaFin sogar Falschinformationen an Bundestagsabgeordnete weitergegeben haben soll.
Als sich in den vergangenen Jahren die Gerüchte rund um fehlerhafte Bilanzen hartnäckig hielten, hat wohl noch niemand damit gerechnet, welches Ausmaß dieser Skandal einmal annehmen wird. Nachdem die Luftbuchungen schließlich eingeräumt wurden, gab es von Tag zu Tag Neuigkeiten. Zunächst fiel die Aktie ins Bodenlose, woraufhin der Konzern Insolvenz anmelden musste und Haftbefehle gegen Verantwortliche erlassen wurden. Während Ex-COO Jan Marsalek nach Asien floh, musste Ex-CEO Markus Braun nun bereits das zweite Mal in Haft, nachdem dieser vorerst auf Kaution freigelassen wurde. Grund für die zweite Inhaftierung sollen Aussagen von Oliver Bellenhaus sein. Der Ex-Geschäftsführer der Card Systems Middle East steht mittlerweile als Kronzeuge zur Verfügung und wird wichtige Informationen liefern können. Die Tochter-Firma Wirecards aus Dubai soll nämlich bei möglichen illegalen Handlungen eine große Rolle gespielt haben und für einen großen Anteil der Umsätze verantwortlich gewesen sein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht dem Bundesministerium der Finanzen mit Finanzminister Olaf Scholz und kontrolliert das Finanzwesen in Deutschland und somit auch bestimmte Unternehmen, wie beispielsweise Wirecard. Daher stellt sich auch bei der BaFin die Frage nach möglichen Verfehlungen bei der Aufsicht.
Besonders interessant ist nun ein Bericht des „Spiegels“. Danach hat der Chef der BaFin, Felix Hufeld, den Angeordneten des Bundestages Falschinformationen gegeben haben. Konkret ging es um die Kooperation mit der Polizei und der Bankenaufsicht in Singapur. Hufeld soll vor dem Finanzausschuss am 1. Juli noch davon gesprochen haben, dass keine Antwort der Behörden vorliegt. Laut Spiegel kooperieren die Behörden allerdings bereits seit Anfang 2019 in Form von Informationsbereitstellungen von Seiten der Behörden in Singapur.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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