Die Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst&Young im Zusammenhang mit der Wirecard AG mehren sich. Die Wirtschaftsprüfer-Aufsicht geht diesen nun nach und führt ein Prüfverfahren durch. Näheres dazu im Folgenden.
Mitte Juni kam alles heraus: Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, Marktmanipulation. Die Führungskräfte des Finanzdienstleisters Wirecard haben im großen Stil gewerbsmäßig betrogen. Dies fanden die Wirtschaftsprüfer Ernst&Young am 18. Juni 2020 infolge jahrelanger Vorwürfe gegen den Konzern vonseiten aufmerksamer Journalisten heraus. Bei Überprüfung der Jahresbilanzen stellten sie Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro fest.
Als E&Y sich daraufhin weigerten, die Jahresbilanz 2019 zu testieren, stürzte die Aktie um 99 % in den Keller. Wirecard AG und fünf seiner Tochterfirmen sahen sich gezwungen, Insolvenz anzumelden.
Seit Aufdeckung des Betrugs schlägt der Skandal immer höhere Wellen. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden festgenommen. Ex-COO Jan Marsalek befindet sich weiterhin auf der Flucht. Ex-Geschäftsführer der Tochterfirma Card Systems Middle East steht als Kronzeuge zur Verfügung.
Die BaFin und das Kanzleramt werden ebenfalls mit Vorwürfen konfrontiert. Diesbezüglich soll es zu einem Untersuchungsausschuss kommen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bestätigt, dass die unabhängige Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) im Wirecard-Skandal die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young durchleuchtet. Es laufe im Zusammenhang mit der Abschlussbilanzprüfung bei Wirecard AG ein Prüfverfahren.
Im Oktober 2019 sei bereits ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet worden. Doch erst im Mai 2020 sei es zu einem förmlichen Berufsaufsichtsverfahren gekommen.
Die Apas ist unabhängig. Dennoch ist sie Teil des Geschäftsbereichs des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU). Ihre Aufgabe ist die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse – wie auch bei der Wirecard AG. Die Apas wird nun alle Jahresabschlussprüfungen ab dem Jahr 2015 durch Ernst&Young bei Wirecard auf die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben untersuchen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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