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Wirecard-Skandal: BaFin gibt Falschinformationen an Bundestagsabgeordnete!
29.07.2020
Wirecard-Skandal – Aufsichtsbehörde überprüft Ernst&Young!
04.08.2020

Wirecard-Skandal – Kommt es zu einem Untersuchungsausschuss?

30.07.2020

Grüne und FDP drohen mit einem Untersuchungsausschuss. Sie wollen in Erfahrung bringen, inwiefern die Wirecard AG mit den Nachrichtendiensten und den höchsten Ebenen des Kanzleramts in Verbindung stand. Wird sich die Opposition durchsetzen können?

 

 

Der Skandal schlägt immer höhere Wellen

 

Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, gewerbsmäßiger Bandenbetrug und Marktmanipulation – nachdem die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young am 18. Juni 2020 den Betrug aufdeckten, stand die Wirecard AG mit seinen Führungskräften dauerhaft im Licht der Öffentlichkeit. Da E&Y sich weigerten, die Jahresbilanz 2019 zu testieren, stürzte die Aktie in den Keller. Wirecard AG und fünf seiner Tochterfirmen haben Insolvenz angemeldet. Knapp 2 Milliarden Euro sind weiterhin verschwunden.

 

Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Manager Oliver Bellenhaus wurden festgenommen, während sich Ex-COO Jan Marsalek weiterhin auf der Flucht befindet. Der Ex-Geschäftsführer der Tochterfirma Card Systems Middle East steht als Kronzeuge zur Verfügung und soll wichtige Informationen liefern können. Die BaFin, das Kanzleramt sowie Ernst & Young werden ebenfalls mit Vorwürfen konfrontiert.

 

 

Opposition will Untersuchungsausschuss – Wird es dazu kommen?

 

Die Opposition macht Druck und will einen Untersuchungsausschuss, um den Wirecard-Skandal näher aufzuklären. Sie werde mit den bisherigen Methoden womöglich nicht weiterkommen, sondern in die Akten schauen und Zeugen vernehmen müssen. Nur so können mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung sowie mögliches Fehlverhalten von Politikern aufgedeckt werden.

 

Um einen Untersuchungsausschuss einzuleiten zu können, ist es notwendig, dass ein Viertel der Bundestagsabgeordneten dafür stimmen. Das Quorum könnte durch FDP, Grüne und Linke erreicht werden. Im August müsste die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf den Weg gebracht und ein Antrag mit einem Untersuchungsauftrag erarbeitet werden. Der Bundestag könnte diesem dann im September zustimmen.

 

 

Wie äußert sich der Bundestagspräsident zum Untersuchungsausschuss?

 

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble spricht sich für einen Untersuchungsausschuss aus. Es könnten Dinge ans Licht befördert werden, die sonst nicht bekannt geworden wären. Die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals sei mitunter Aufgabe des Parlaments.

 

Seiner Ansicht nach habe im Fall Wirecard in erster Linie der Wirtschaftsprüfer versagt. Sie würden über derart hochspezialisiertes Fachwissen verfügen, wie es Behörden oft gar nicht haben können.
Bundeskanzlerin Angela Merkel treffe jedoch keine Schuld. Es sei selbstverständlich, dass Regierungsvertreter für die Angelegenheiten der deutschen Unternehmen eintreten. Es gehöre mit zu den Aufgaben einer Kanzlerin bei Auslandsreisen.

 

 

Diese Ansprüche können Sie jetzt als Verbraucher geltend machen!

 

Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.

 

 

Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln

 

1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)

2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)

3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

 

 

Diese Schadensersatzansprüche sind möglich

 

1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.

2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.

 

Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!

 

 

Treten Sie unserem Musterverfahren bei!

 

Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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