Der frühere Asienchef Christopher B. ist tot. Welche Rolle er für den flüchtigen Ex-Wirecard-Chef Jan Marsalek spielte, erfahren Sie hier!
Nach jahrelangen Vorwürfen nun endlich die Gewissheit. Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, Marktmanipulation: Wirecard AG hat im großen Stil betrogen. Am 18. Juni 2020 stellten die Wirtschaftsprüfer Ernst&Young Luftbuchungen von insgesamt 1,9 Milliarden Euro fest, die sich nicht auf den ausgewiesenen Konten befanden. Daraufhin verweigerten sie, die Jahresbilanz 2019 des Wirecard-Konzerns zu testieren.
Dies führte unweigerlich zu einem Absturz der Aktie um 99 %. Wirecard AG sowie fünf Tochterfirmen mussten Insolvenz anmelden. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden bereits festgenommen. Gegen den flüchtigen Ex-COO Jan Marsalek liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Mittlerweile hat sich der Ex-Geschäftsführer der Tochterfirma Card Systems Middle East als Kronzeuge zur Verfügung gestellt. Vorwürfe gegen die BaFin und das Kanzleramt werden laut. Diesbezüglich soll es zu einem Untersuchungsausschuss kommen.
Christopher B. ist tot. Der Ex-Asienchef von Wirecard ist in Manila, der Hauptstadt der Philippinen, gestorben.
Lokale Behörden sollen in Manila bereits wegen Geldwäsche gegen ihn ermittelt haben. Außerdem soll er ein wichtiger Kontaktmann von Jan Marsalek, dem Ex-COO der Wirecard AG, gewesen sein. Gegen Marsalek liegt ein internationaler Haftbefehl vor – bisher befindet er sich noch auf der Flucht.
Die genaue Todesursache sei bislang nicht bekannt. Gegenüber dem „Handelsblatt“ gab der Vater von Christopher B an, nicht viele Informationen zu haben. Er glaube jedoch an eine natürliche Todesursache. Sein Sohn sei kurz zuvor aufgrund eines Schwächeanfalls ins Krankenhaus gekommen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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