Zehn Jahre, nachdem nicht voll besparte Bausparverträge der Wüstenrot Bausparkasse AG als zuteilungsreif erklärt wurden, gelten Kündigungen derer als unstatthaft. So entschied kürzlich das Landgericht Stuttgart (Urt. v. 12.11.2015, 12 O 100/15) wieder einmal äußerst verbraucherfreundlich und schafft damit einen Betroffenenkreis von tausenden Bausparern der Wüstenrot.
Gemäß §§ 488 ff. BGB, den gesetzlichen Regelungen zu „Vertragstypische[n] Pflichten beim Darlehensvertrag“, ist nach Ansicht und Begründung des LG Stuttgart erst mit Ablauf von zehn Jahren nach Erklärung der Zuteilungsreife kündbar.
Ablehnung im Urteil vom 12.11.2015 erfuhr vor allem das Attribut zuteilungsreif: Bei der Ausgangslage, dass die Wüstenrot Bausparkasse binnen der Ansparphase die Funktion des Darlehensnehmers und der Verbraucher, die des Darlehensgebers ausfüllt, ist bei nicht voller Besparung nicht von einem Darlehensempfang zu sprechen. Das Darlehensrecht bzw. die Möglichkeiten einer Kündigung werden in der o.g. Sachlage nicht ermöglicht.
Gemessen an den Konstruktionen und Bedingungen eines Sparvertrages sieht das LG an dieser Stelle keinen Missbrauch des Kontraktes, ebenso wenig wird eine Tendenz oder ein Interesse an der vorfristigen Kündigung seitens der Bausparkasse bestätigt.
Zu diesem Zeitpunkt wird noch auf das Inkrafttreten des Urteils gewartet – bereits im Oktober des laufenden Jahres entschied das Landgericht Karlsruhe zugunsten der Verbraucher. Das lässt auch auf weitere Rechtsprechungen hoffen, die Ihnen als Darlehensnehmern deutlich entgegen kommen (Urt. v. 09.10.2015 – 7 O 126/15).
Sie sind Kunde der Wüstenrot Bausparkasse AG und haben eine Kündigung eines nicht voll besparten Bausparvertrages erhalten? Wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen gerne und vertreten Sie gegenüber Ihrem Bausparvertragspartner. Mit Erfahrung und Erfolg blicken wir auf zahlreiche Mandate zurück, die wir für unsere Klienten entscheiden konnten.
Wir prüfen zeitnah und kostenfrei Ihren Bausparvertrag und beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Optionen und Rechte.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]