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Im Widerrufsverfahren mit der ING DiBa: Kanzlei Mingers & Kreuzer erfolgreich
06.12.2015
Widerruf wird Wirklichkeit: Kündigung ausgewählter Wüstenrot-Bausparverträge widerrechtlich!
06.12.2015

Kanzlei Mingers & Kreuzer gestaltet Widerruf gegen die ING DiBa erfolgreich für ihre Mandanten

06.12.2015

Auch bei einem Vertrag mit der ING DiBa zur Belehrung, dass die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der unterschriebene Darlehensvertrag bei der Bank eingeht, konnte durch Einschaltung der Kanzlei Mingers & Kreuzer für die Mandanten ein vorteilhafter Vergleich ausgehandelt werden.
 
Nachdem sich die Bank zunächst auf den Standpunkt stellte, dass die Widerrufsfrist abgelaufen sei, da sie unserem Mandanten über das bestehende Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt hätten, wurde diese Ansicht im Laufe des sich vor dem Landgericht Frankfurt am Main anschließenden Klageverfahrens durch die Beklagte relativiert. Dies vor dem Hintergrund, dass aufgrund dieser Formulierung es die Darlehensnehmer nicht in der Hand haben, die Widerrufsfrist ordnungsgemäß zu berechnen. Auf die interne Struktur und die Interna der Bank hat der Darlehensnehmer keinen Einblick. Dies hatte hierzu bereits der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahre 2007 in ähnlicher Weise klargestellt.
Noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung kam dann auf Initiative der Bank und nach intensiven Beratungen mit den Bankenvertretern ein Vergleich zu Stande, wonach das aus KfW-Mitteln zur Verfügung gestellte Darlehen abgelöst wurde und die Bank auf 50 % der Vorfälligkeitsentschädigung verzichtete, wodurch der Mandantschaft bereits ein Vorteil von nahezu 2.600,00 € zufloss. Weiterhin wurde die Restvaluta aus weiteren bei der Bank bestehenden Darlehen mit einem neuen Zinssatz von 1,6 % p. a. fest für zehn Jahre vereinbart. Zuvor lag der mit der Bank vereinbarte Zinssatz allerdings bei 4,3 bzw. 5,5 % p.a., was wiederum eine jährliche Einsparung für die Mandanten bedeutete in Höhe von jährlich rund 2.900,00 €. Insgesamt belief sich das Einsparpotenzial durch das Verfahren auf ca. 30.000,00 €.
 
Sie wollen Ihre Widerrufsbelehrung der ING DiBa fachlich prüfen lassen? Rufen Sie uns unter der 02461 /8081 an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen über info@mingers-kreuzer.de — wir prüfen für Sie zeitnah und kostenlos Ihre Widerrufsbelehrung. In einem Erstgespräch können wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen und wir klären Sie auf, welche Erfolgsaussichten Ihre Sachlage ergibt — und das ebenfalls kostenfrei.

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