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Das Sabbatical: Was Arbeitnehmer wissen müssen!

06.12.2015

Das so genannte Sabbatical umschreibt im Arbeitsrecht ein Modell für einen längeren Sonderurlaub. Ursprünglich kommt der Begriff aus den Vereinigten Staaten, in denen Professoren diesen für ein „Frei- oder Forschungssemester“ gebrauchten. Eine solche Auszeit kann dabei verschiedenen Motivationen zugrunde liegen. Viele nutzen das Sabbatical für eine berufliche Neu- oder Umorientierung. Denkbar ist aber auch, dass man einfach die Welt bereisen möchte oder soziale Projekte unterstützen will. Spezielle gesetzliche Regelungen hierzu gibt es jedoch nicht. Das heißt im Umkehrschluss, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Auszeit haben. Dennoch sind inzwischen viele Arbeitgeber bereit, etwaigen Sonderurlaub zu bewilligen. Überstürzen sollten Sie ein solches Abenteuer aber nicht. Die Auszeit will schließlich gut geplant sein.
Welche Modelle für eine Auszeit gibt es? Wird ein Sabbatical unter Umständen sogar entlohnt?
 
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer sich unterschiedlicher Modelle bedienen, um ein Sabbatical zu planen. Das Teilzeitmodell sieht zum Beispiel eine Reduzierung der vergüteten Stundenwochen vor, während man weiter Vollzeit tätig ist. Die dann anfallenden „Überstunden“ werden gesammelt und im Rahmen der Phase der Freistellung ausgezahlt. Dazu müsste aber ein entsprechender Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, der gewissen Voraussetzungen bedingt.
 
Eine andere Möglichkeit wäre die Einrichtung eines Zeitwert-Kontos. Hier steht der wirtschaftliche Faktor im Vordergrund. Arbeitnehmer verzichten auf Gehalt, um dieses auf das besagte Konto „brutto“ einzuzahlen. Abschläge wären dann erst bei Auszahlung im Sabbatical fällig. Nach Vereinbarung können auch Überstunden oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auf das Konto eingezahlt werden.
 
Das mit Sicherheit reizvollste Modell ist die bezahlte Freistellung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Entgeltfortzahlung ohne eine Arbeitsleistung Ihrerseits. Formal dürfte das Sabbatical also nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen, sondern im Rahmen einer freiwilligen Freistellung durch den Arbeitgeber. In der Regel müssen für eine solche Auszeit aber schon entsprechende unternehmerische Strukturen gegeben sein.
 
Wie sind Arbeitnehmer im Sabbatical versichert?
 
Sollte ein Modell mit Lohnfortzahlung vereinbart worden sein, würden sich hinsichtlich der Versicherungsbeiträge keine Schwierigkeiten ergeben. Da es sich bei dem Gehalt oftmals um ein reduziertes handelt, muss aber mit geringeren Beiträgen in der Rentenversicherung geplant werden. Ratsam ist es daher, sich bei Ihrer Personalabteilung zu informieren, inwieweit mit Abschlägen zu rechnen ist. Vorsicht ist bei Modellen geboten, bei denen kein Gehalt mehr ausgezahlt wird. Arbeitnehmer müssten sich hier um die in Frage stehenden Beiträge selbst kümmern. Das würde auch für eine Krankenversicherung gelten, die nach vier Wochen ausliefe.
 
Kann man im Sabbatical nebenbei etwas verdienen?
 
Zunächst einmal sollten Sie beachten, dass bei Tätigkeiten im Ausland die vor Ort geltenden Regeln maßgeblich sind. Dies betrifft neben arbeitsrechtlichen Aspekten vor allem auch Fragen der Besteuerung. Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund eine umfangreiche Aufklärung der geplanten Tätigkeit. Ob und wie viel Sie im Endeffekt verdienen dürfen, muss zwingend in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber in einem gesonderten Vertrag fixiert werden. Regelmäßig bedürfen Nebentätigkeiten im Ausland der Genehmigung Ihres Arbeitgebers.
 
Was wir empfehlen!
 
Wie eingangs erwähnt, sollte ein Sabbatical gründlich geplant und keinesfalls überstürzt werden. Frühe Gespräche mit Ihrem Vorgesetzten, in denen Sie bereits einen konkreten Plan vorlegen können, sind unerlässlich. Unter Umständen müssen Sie geschickt argumentieren, um Ihre Ziele effektiv durchsetzen zu können. Für die Zukunft können Sie vor allem auch schon Regelungen zum Wiedereinstieg besprechen. Das Wichtigste ist, dass alles schriftlich festgehalten wird. Neben diesen Voraussetzungen dürfen Sie den finanziellen Aspekt nicht vergessen. Machen Sie sich klar, welche Kosten auf Sie zukommen. Insbesondere laufende Rechnungen müssen weiterhin bedient, gegebenenfalls eine Auslands-Krankenversicherung usw. abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihre Auszeit aber gründlich und ordentlich geplant haben, dürfte dem Abenteuer nichts mehr im Wege stehen. Ziel ist es, dass der Arbeitnehmer motivierter und mit neuen Ideen den Wiedereinstieg in den Job aufnimmt. Dann ziehen beide Seiten Ihren Vorteil aus dem Sabbatical. Weiter interessante Informationen rund um das Thema Arbeitsrecht finden Sie auch in unserer Rubrik.

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