Die befristete Maßnahme, bei der seit Oktober 2022 ein ermäßigter Mehrsteuersatz auf Gaslieferungen gilt, endet nun. Verbraucher müssen sich somit auf höhere Gaspreise einstellen. Alles was Sie dazu wissen, erläutern wir Ihnen hier im Folgenden!
Die befristete Mehrwertsteuersenkung läuft aus. Verbraucher müssen sich nun ab April auf höhere Gaspreise einstellen. Es gilt wieder der volle Mehrwertsteuersatz, sodass der Gaspreis um 11 % erhöht wird.
Die Politik hatte im Oktober 2022 die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme beschlossen, um die hohen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern. Damals wurde der Mehrwertsteuersatz auf 7 % gesenkt.
Diese politische Maßnahme wurde bis zum 31. März 2024 befristet. Es handelte sich dabei um ein wichtiges Instrument in der Energiekrise, um Verbraucher zu entlasten. Dadurch konnte ein Haushalt in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas beispielsweise rund 550 € einsparen.
Das Ende des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes werde sich nun auf den Endpreis auswirken. Die Mehrwertsteuer versteuere den staatlichen Teil des Gaspreises. Allerdings dürften die sinkenden Einkaufspreise den Preis wieder etwas dämpfen. Doch in welchem Umfang die Versorger den höheren Steuersatz kompensieren könnten, hänge von der Beschaffungsstrategie des Unternehmens ab.
Die Neukundenpreise bei Gas lägen derzeit wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Insbesondere Kunden in der Gasgrundversorgung hätten die Flexibilität, jederzeit in einen kostengünstigeren Alternativtarif zu wechseln. Verbraucher sollten die Preise vergleichen und Wechselmöglichkeiten zu einem günstigeren Anbieter in Betracht ziehen. Wichtig ist dabei, das Augenmerk auf die Seriosität des Anbieters zu legen.
Laut Statistik hat eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 € pro Jahr. Im laufenden Jahr 2024 sollen sich die Mehrkosten auf 173 € belaufen. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden müsse somit 52 € mehr zahlen.
Wir empfehlen Verbrauchern, den aktuellen Stand des Gaszählers abzulesen und den Zählerstand dem Gasversorger zu melden. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet werde. Andernfalls müsse der Versorger den Zählerstand schätzen, sodass der Verbraucher im Endeffekt mehr als den tatsächlichen Verbrauch zahlen müsse.
Insgesamt habe sich laut dem Bundeswirtschaftsministerium die Lage auf den Energiemärkten etwas entspannt. Die Energiekosten für Gas und Strom sind wieder auf ein deutlich geringeres Niveau geschrumpft. Die Preise für private Haushalte, die im zweiten Halbjahr 2023 einen neuen Strom und Gasvertrag abgeschlossen haben, liegen unter jenen der zweiten Jahreshälfte 2021.
Die Großhandelspreise seien in den letzten Wochen leicht gesunken. Dennoch liegen sie teilweise noch über dem langjährigen Niveau. Sowohl Unternehmer, als auch Verbraucher müssen sich weiterhin auf schwankende Gas- und Strompreise einstellen.
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