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Widerruf von Darlehen: Jetzt noch bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG möglich!
20.12.2015
Abgasskandal: Das Recht von Leasingnehmer und Halter!
21.12.2015

Widerruf von Lebensversicherungen: Letzte Chance für Verbraucher!

20.12.2015

Die Befürchtung der Lebensversicherer vor dem massenhaften Widerruf von Lebensversicherungen steigt. Erste Lebensversicherer versenden Schreiben, mit denen sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorsorglich nach holen.

Das ewige Widerrufsrecht kann auf 14 Tage verkürzt werden

Dies bedeutet für den betroffenen Versicherungsnehmer, dass 14 Tage nach Erhalt der neuen Widerrufsbelehrung das bestehende Rücktrittsrecht erlischt. Danach ist der Vertrag endgültig wirksam. Liegt der Vertragsschluss vor dem 8. Dezember 2004, gilt auch heute noch die Frist von 14 Tagen. Dagegen gilt bei Verträgen, die nach dem 8. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, eine längere Frist von 30 Tagen.
Aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen die Versicherungsgesellschaften vor erheblichen Problemen. Bei einem Widerruf müssen nämlich die gesamten gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden. Es darf lediglich ein Abschlag für den Versicherungsschutz einbehalten werden, der jedoch in der Regel durchaus geringer ist als der Verlust bei einer Kündigung.

Fragwürdiger Zeitpunkt der Korrektur

An dem Verhalten der Versicherungen lässt sich erkennen, dass der Widerruf von Verträgen aus dem Zeitraum von 1994 bis 2007 ernst genommen wird. Mit der Zusendung von neuen Widerrufsbelehrungen geben die Versicherer im Grunde zu, dass die alten Belehrungen fehlerhaft waren. Auffällig war, dass die neuen Belehrungen häufig zu einem Zeitpunkt verschickt wurden, an dem sich Verbraucher erfahrungsgemäß im Urlaub befinden könnten. Die 14-tägige Widerrufsfrist würde dann ablaufen, während sich der Betroffene im Urlaub befindet.

Drohender Verlust des Widerrufsrechts!

Fakt ist, dass die Versicherer ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald die fehlerhafte Belehrung korrigiert wurde. Sie sollten also innerhalb von 14 Tagen reagieren oder am besten noch vorher, falls Sie keine neue Belehrung erhalten haben.
Sie möchten Ihre Lebensversicherung widerrufen? Einem erfolgreichen Widerruf Ihrer Lebensversichrung sollte stets eine professionele Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen vorausgehen. Gerne prüfen wir Ihren Vertrag kostenlos und geben Ihnen dann eine erste Einschätzung ab. Nutzen Sie einfach unser unten stehendes Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 02461/8081 an!
Nähere Informationen zum Widerrufsrecht von Lebensversicherungen finden Sie hier.

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