Täglich berichten wir von den neuesten Entwicklungen rund um den Abgasskandal bei Volkswagen. Zuletzt standen vor allem die Fragen in Bezug auf die Klagewellen in den USA im Fokus. Aus diesem Grund möchten wir aus anwaltlicher Sicht noch mal die Rechtslage im Abgasskandal für Leasingnehmer und Fahrzeughalter in Deutschland zusammenfassen. Von den flächendeckenden Umrüstungsmaßnahmen ist vor allem die Motorenreihe EA 189 betroffen, bei der Volkswagen manipulierte Software verbaut hatte. Darüber hinaus stehen im Abgasskandal weiterhin die 3-Liter-TDI-Maschinen unter Verdacht. Hier können auch ganz aktuelle Modelle wie Porsche Cayenne, Audi A6 Quattro, A7 Quattro, A8 oder Q5 betroffen sein.
Soweit Mängel festgestellt werden, haben betroffene Kunden von Volkswagen im Abgasskandal zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Dabei muss man sich grundsätzlich an seinen Verkäufer –in der Regel an einen Händler von Volkswagen selbst- halten. Ein wissenschaftliches Gutachten der Bundesregierung hatte im Abgasskandal bereits die Erkenntnis eröffnet, dass manipulierte Software systematisch eingesetzt worden war. Damit liegt in den entsprechenden Fällen also ein Sachmangel im Sinne von § 434 I 2 Nr.2 BGB vor, weil Ihr Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist und somit nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. Der daraus erwachsene Anspruch wäre in der Regel ein solcher auf Nacherfüllung nach §§ 437 Nr.1, 439 I BGB. Jetzt hat sich die Sachlage aber in der Bundesrepublik geändert. In Absprache mit dem Kraftfahrtbundesamt sollen die in Frage stehenden Nachbesserungen im Rahmen flächendeckender Umrüstungen erfolgen. Aufgrund der behördlichen Anordnung im Abgasskandal bei Volkswagen ist diese für Sie auch erst einmal verbindlich. Im Einzelnen sollen entweder Software-Updates oder aber der Einsatz eines so genannten Plastikgitters ausreichen, um etwaige Mängel auszubessern. Wir als Anwälte von Mingers & Kreuzer müssen aber hinsichtlich der technischen Umsetzung Bedenken äußern. So muss sich Volkswagen die Frage gefallen lassen, warum man trotz Abgasskandal so lange untätig geblieben ist, obwohl die jetzt präsentierte Lösung so simpel zu sein scheint. Darüber hinaus hat die Vergangenheit gezeigt, dass Rückrufaktionen nicht immer von Erfolg gekrönt waren. Vielmehr sind solche oftmals gescheitert. Viele Experten gehen auch jetzt davon aus, dass nach dem Rückruf von Volkswagen weitere Mängel auftreten können- namentlich erhöhter Spritverbrauch sowie Leistungseinbußen des Motors. Das wiederum würde Sie als Fahrzeughalter zur Geltendmachung von Schadensersatz oder sogar einem Rücktritt berechtigen. Aus diesem Grund ist eine Prüfung Ihrer Sachlage unerlässlich. Bedenken Sie immer die geltenden Verjährungsfristen, die im Rahmen von Gewährleistungsrechten ab Übergabe der Kaufsache zwei Jahre betragen.
Ohne näher auf die juristische Konstruktion eines Leasingvertrages eingehen zu wollen ist es in der Regel so, dass der Leasinggeber Gewährleistungsrechte an den Leasingnehmer abtritt. Unter Umständen kann ein Verzicht von Gewährleistungsrechten sogar dazu führen, dass sich der Leasingnehmer schadensersatzpflichtig macht. Schließlich ist es seine Aufgabe, die Leasingsache in einem mangelfreien und funktionstüchtigen Zustand zu erhalten. Folglich obliegen Ihnen als Leasingnehmer Handlungspflichten in Bezug auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche.
Sowohl für Fahrzeughalter als auch Leasingnehmer von Volkswagen ist eine umfassende Prüfung der Sachlage im Abgasskandal unerlässlich. Das gilt insbesondere in Hinblick auf die geplanten Rückrufaktionen und deren schwierigen technischen Umsetzung. Sollten Sie also vom Abgasskandal betroffen sein, kann es sich durchaus lohnen, zeitnah entsprechende Rechte zu sichern und etwaige Risiken frühzeitig abzuklären. In einem kostenlosen Erstgespräch stehen wir Ihnen daher als kompetenter Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns doch einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen sowie tägliche Updates zum Abgasskandal bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik.
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