Seit dem 1. November 2002 sind Kreditinstitute verpflichtet ihre Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrages umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Hierzu zählt unter anderem die Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG.
Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber den Banken im Jahr 2002 ein Muster zur Erstellung der Belehrungstexte zur Verfügung gestellt, die teilweise nur oberflächlich von den Kreditinstituten verwendet wurden. Die Belehrungen entsprachen demzufolge nicht mehr den Vorgaben des Gesetzgebers. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte hier schon mehrfach für den Verbraucher und erklärte die Belehrungen für ungültig.
Im Falle einer ungültigen Widerrufsbelehrung können Darlehensnehmer ihre alten Verträge auch Jahre später ablösen und zu wesentlich attraktiveren Konditionen umschulden. Wahrscheinlich besteht diese Möglichkeit nur noch bis zum 21. Juni 2016, denn eine bereits angekündigte Gesetzesänderung erschwert den Widerruf von Verträgen aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010. Darlehensnehmer sollte also nicht mehr allzu lange zögern.
In den Belehrungen der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG wird erwähnt, dass die Frist frühestens mit Erhalt der Belehrung beginnt. Doch wann beginnt die Frist genau? Das Wort „frühestens“ lässt darauf schließen, dass der Fristbeginn nicht ausschließlich vom Erhalt der Belehrung abhängig ist. Gemäß der Formulierung müssten noch andere Faktoren hinzukommen, damit die Frist beginnt. Die erforderlichen Umstände werden aber nicht erläutert.
Desweiteren findet sich in einigen Belehrungen der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG kein Hinweis zur gegenseitigen Rückgewährfristen im Falle des Widerrufs. Die Frist zur gegenseitigen Rückgewähr aller erhaltenen Leistungen beträgt nach den gesetzlichen Vorgaben 30 Tage. Der fehlende Hinweis auf das Bestehen dieser Fristen dürfte ebenfalls für die Ungültigkeit der Belehrung sprechen.
Wir empfehlen zunächst die Prüfung Ihrer Unterlagen durch einen Experten, denn ein erfolgreicher Widerruf erfordert meist eine umfangreiche Aufarbeitung der Vertragsunterlagen. Wir haben bereits vielen Mandanten einen Ausstieg aus ihren ungünstigen Verträgen ermöglicht.
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