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28.12.2015
Volkswagen: Staranwalt will zügigen Kompromiss erreichen!
29.12.2015

Widerruf von Lebensversicherungen: Kein Abzug von Vertriebskosten und Verwaltungskosten bei Rückabwicklung!

28.12.2015

Versicherungsnehmer haben derzeit die Möglichkeit ihre unrentablen Lebensversicherungen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Urteilen vom 29. Juli 2015  den Lebensversicherern die Kürzung der Auszahlungsbeträge nach einem Widerruf untersagt. Mit den Urteilen wird unsere Ansicht über die Berechnung des Rückzahlungsanspruchs bestätigt und die Versicherungsnehmer werden gestärkt.

Lediglich der genossene Versicherungsschutz darf einbehalten werden

Wenn Sie aufgrund einer fehlerhafter Widerrufsbelehrungen heute noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen und somit Ihren unrentablen Lebensversicherungsvertrag in eine rentable Anlage umwandeln wollen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Versicherung die Vertriebs- und Verwaltungskosten zu Unrecht einbehält. Diese Vorgehensweise wird durch die beiden neuen Urteile in Zukunft noch besser angegriffen werden können, wodurch Verbraucher einen Anspruch auf die tatsächlich gezahlten Beträge haben. Lediglich ein meist geringer Risikoanteil darf von der Versicherung abgezogen werden, da während der Zeit bis zum Widerruf ein Versicherungsschutz bestand.

Unrechtmäßige Abzüge sind weiterhin zu erwarten

Trotz der verbraucherfreundlichen Urteile vom BGH ist davon auszugehen, dass die Lebensversicherer die Auszahlungsbeträge nach Ausübung des Widerrufsrechts nicht korrekt berechnen und vollständig zurück zahlen. Teilweise werden die Verischerungen kreativ und entwickeln Abzugspositionen, um den Widerruf unattraktiv zu machen. Dies ist natürlich nicht rechtens und sollte keineswegs toleriert werden.

Kostenlose und unverbindliche Prüfung durch Mingers & Kreuzer!

Wir empfehlen Ihnen bei einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung eine professionelle Betreuung von Beginn an. Hierzu sehen wir uns als kompetenten Partner für Ihren Erfolg. Lassen Sie Ihre Lebensversicherung kostenlos und unverbindlich durch uns prüfen. Danach können wir Ihnen eine aussagekräftige Ersteinschätzung bezüglich Ihrer Chancen geben.
Falls Sie Ihre Lebensversicherung schon widerrufen haben und ein solches Angebot erhalten haben, sollten Sie die korrekte Berechnung des Auszahlungsbetrages anwaltlich prüfen lassen. Auch bei einer bereits erfolgten Kündigung ist ein Widerruf aufgrund einer fehlerhaften Belehrung noch nachträglich möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Rubrik „Widerruf von Lebensversicherungen“.

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