Wir hatten davon berichtet, dass Volkswagen im Zuge der Abgasaffäre den Staranwalt Kenneth Feinberg mit der Abwicklung der Entschädigungszahlungen beauftragt hat. Im Einzelnen soll der Anwalt die Betreuung eines entsprechenden Fonds übernehmen. Jetzt wirbt er dafür, dass möglichst schnell alle Geschädigten zufriedengestellt werden sollen. Um einem schleppenden Prozess zu entgehen, hat die Einigung mit den Geschädigten oberste Priorität.
Im Gegensatz zu den Entwicklungen in Deutschland hat die Abgasaffäre in den USA für Volkswagen ein ganz anderes Ausmaß. Neben den möglichen Strafzahlungen, die durch die Umweltbehörde EPA drohen (bis zu 18 Milliarden Dollar), machen vor allem die anhängigen Sammelklagen Volkswagen zu schaffen. Nachdem man sich dazu entschied die Flut der Klagen in San Francisco (Kalifornien) zu bündeln, griff man zu der medienwirksamen Entscheidung der Beauftragung Kenneth Feinberg (bekannter Anwalt). Dieser hatte schon für General Motors kostengünstige und effiziente Vereinbarungen mit den Geschädigten treffen können, ohne dabei die Kasse des Großkonzerns zu sprengen. Bei Volkswagen sei der Schaden ohnehin merklich kleiner, gibt sich der Experte selbstbewusst. Im Falle von General Motors war es neben fehlerhaften Produkten auch zu Personenschäden und sogar Todesfällen gekommen, die in Verbindung mit den Verfehlungen des amerikanischen Autobauers standen. Aus diesem Grund ist der Anwalt wohl genau der richtige Mann für Volkswagen. Über die Kosten des Programms könne er aber noch keine Aussagen tätigen. Laut Amerika-Chef Michael Horn sei die Minimierung der Kosten aber auch nicht das höchste Ziel. Vielmehr helfe die Erfahrung von Anwalt Feinberg mit solchen komplexen Dingen Volkswagen, nach vorne zu schreiten und die Dinge im Sinne der Kunden zu richten.
Doch die sich in der Abgasaffäre aufgezeigten Verwerfungen könnten größer als gedacht sein. Ob Volkswagen und Anwalt Feinberg einen derartigen Zulauf erhalten werden, dass von einem späteren Prozess nicht mehr viel übrig bleibt, ist abzuwarten. Der Entschädigungsfonds soll jedenfalls so viele Geschädigte wie möglich dazu bewegen, auf etwaige Ansprüche oder weitere Rechtsmittel zu verzichten. Dennoch ist Zahl der Klagen immens. Auf Zugeständnisse seitens der Politik kann Volkswagen in den Vereinigten Staaten auch nicht hoffen. Doch könnte die Erfahrung von Anwalt Feinberg ein entscheidender Faktor sein. Sein hervorragender Ruf gründet nicht nur auf die Abwicklung mit General Motors, vielmehr hatte er auch entsprechende Regelungen für die Opfer der Terroranschläge von 9/11 oder der Explosion der „Deepwater Horizon“ von BP ausgehandelt. Eigenen Angaben zufolge konnte der 70-Jährige Anwalt dabei eine Quote von rund 90 Prozent erreichen. Sollte ihm das auch bei Volkswagen gelingen, wäre das ein großer Coup für Volkswagen.
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu den USA das Verfahren der Sammelklage nicht. So muss die Geschädigten individuell beweisen, dass sie einen solchen erlitten haben. Das scheint derzeit im Hinblick auf die technischen Umrüstungen im Rahmen der Rückrufaktionen aber durchaus wahrscheinlich. So ist es unserer Ansicht nach nicht möglich, dass alle Mängel zweifelsfrei ausgeräumt werden können. Vielmehr ist mit einem erhöhten Spritverbrauch und Leistungseinbußen zu rechnen, die wiederum die Möglichkeit von Schadensersatz und einem Rücktritt eröffnen würden. Die Entwicklungen bleiben also spannend. Hinsichtlich der geltenden Verjährungsfristen raten wir aber zu einer zeitnahen Überprüfung Ihrer Sachlage. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um die Abgasaffäre von Volkswagen und Ihren Rechten finden Sie auch in unserer Rubrik.
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