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Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag – was ist zulässig?
28.12.2015
Widerruf von Lebensversicherungen: Kein Abzug von Vertriebskosten und Verwaltungskosten bei Rückabwicklung!
28.12.2015

Widerruf von Darlehen: Hannoversche Lebensversicherung AG Kunden können ebenfalls vom „Widerrufsjoker“ profitieren!

28.12.2015

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Fällen Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und ungültig erklärt. Darlehensnehmer können dadurch Ihre teuren Darlehensverträge widerrufen und tausende Euro Zinsen sparen.

Hohe Zinsersparnis aufgrund fehlerhafter Widerrufsbeleherung!

Seit dem 1. November 2002 müssen Kreditinstitute den Darlehensnehmer bei dem Abschluss eines Darlehensvertrags umfassend über das Widerrufsrecht informieren. In ca. 80% aller Fälle kamen die Rechtsabteilungen der Kreditinstitute den gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichend nach.
Bei Ungültigkeit der Widerrufsbelehrung können Darlehensnehmer ihre Verträge Jahre später widerrufen und zu den aktuell günstigen Konditionen umschulden. Die vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden, wodurch sich ein Widerruf finanziell wirklich lohnt.
Der Widerrufsjoker kann allerdings wahrscheinlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 genutzt werden, denn der Bundesrat hat bereits eine Gesetzesänderung angeregt.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Hannoverschen Lebensversicherung AG

Die Widerrufsbelehrung ist im Darlehensvertrag nicht deutlich genug hervorgehoben und entspricht somit nicht dem Deutlichkeitsgebot.
In Widerrufsbelehrungen, die um das Jahr 2010 ausgegeben wurden, wird erwähnt, dass die Frist frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung beginnt. Diese Formulierung, die auch gerne von anderen Versicherungen verwendet wurde, lässt den Darlehensnehmer über den genauen Zeitpunkt des Fristbeginns im Unklaren.
Der Darlehensnehmer kann zwar vermuten, dass der Fristbeginn von weiteren Voraussetzungen abhängt, jedoch nicht von welchen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu bereits mehrfach für den Verbraucher entschieden.

Lassen Sie Ihre Belehrung kostenlos und unverbindlich durch Mingers und Kreuzer prüfen!

Wir legen Ihnen grundsätzlich eine professionelle Vorgehensweise nahe, wodurch sich Ihre Chancen im Widerrufsfall deutlich erhöhen. Wir sehen uns hierbei als kompetenten Partner für Ihren Erfolg!
Wenn Sie Ihren Vertrag zunächst auf eine fehlerhafte Belehrung überprüfen lassen möchten, entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns eine kostenlose Erstberatung, um Ihnen dann eine Ersteinschätzung über Ihre Widerrufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen finden Sie nähere Informationen rund um das Thema.

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