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Widerruf der Lebensversicherung bei der Gerling möglich!

13.01.2016

Enthält Ihre Lebensversicherung der Gerling eine ungültige Widerspruchsbelehrung, kann der Versicherungsvertrag auch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Die Rechtsfolge ist in dem Fall die Rückabwicklung, die durchaus lukrativer ist als die Kündigung des Vertrags. Durch einen Widerruf ist aufgrund der aktuell geringen Zinsen eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro möglich. Auch die sogenannte MAXI Rent der Gerling Lebensversicherung AG ist hiervon betroffen.

BGH Urteil ermöglicht einen Widerruf Ihrer Lebensversicherung bei der Gerling!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2014 entschieden, dass Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht nach den gesetzlichen Vorgaben über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Der BGH erklärte dabei eine Klausel für ungültig, die den Widerruf spätestens ein Jahr nach Zahlung der jeweiligen Prämie ausschloss. Selbst dann, wenn der Versicherte nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Insbesondere wurde diese Klausel bei Verträgen nach dem sogenannten Policenmodell zwischen 1994 und 2007 verwendet. Laut des BGH-Urteils wurde die Frist ohne eine ordnungsgemäße Belehrung nie in Gang gesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Verträge auch heute noch widerrufen werden können.

Fehlerhafte Widerspruchsinformation auch bei der Gerling Lebensversicherung AG

Dies ist auch bei der MAXI RENT Fondspolice der HDI Lebensversicherung AG (ehemals Gerling Lebensversicherung AG) aus dem Jahr 2006 der Fall. Die Widerrufssbelehrung ist fehlerhaft, da diese nicht die notwendige Voraussetzung enthält, dass alle Verbraucherinformationen vollständig vorliegen müssen.
Somit liegen gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf vor. Versicherungsnehmer müssen sich bei einem Widerruf nicht mit einem enttäuschenden Rückkaufswert zufriedenstellen, sondern erhalten ihre geleisteten Prämien zurück. Es muss lediglich ein Betrag für den genossenen Versicherungsschutz abgezogen werden.

Kostenlose Prüfung und Erstberatung durch Mingers & Kreuzer!

Falls Sie eine Lebensversicherung besitzen, sollten Sie unbedingt in Erfahrung bringen, ob ein Widerruf und eine Rückabwicklung für Sie generell sinnvoll ist. Wir unterstützen Sie gerne hierbei und prüfen Ihre Vertragsunterlagen kostenfrei und unverbindlich.
Sie erreichen uns per Telefon unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Themengebiet Widerruf von Lebensversicherungen.

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