Wer heute ein Darlehen für eine Immobilie abschließt, zahlt bei einer Laufzeit von zehn Jahren ungefähr 2,0 % Zinsen. Vor fünf Jahren dagegen zahlte man ungefähr 4,5 % Zinsen für sein Darlehen. Für Darlehensnehmer der Westdeutsche ImmobilienBank natürlich ärgerlich.
Jedoch können Darlehensnehmer der Westdeutsche ImmobilienBank bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ihre teuren Darlehen auch Jahre später widerrufen ohne dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dies ist in ca. 80% aller Fälle für abgeschlossene Darlehen seit dem 1. November 2002 möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon häufig entsprechende Belehrungen für ungültig erklärt.
Darlehensnehmer können sich somit von ihren Verträgen lösen und zu den derzeit attraktiven Konditionen umschulden. Hierbei sind einige tausende Euro an Zinsersparnis möglich!
Das ewige Widerrufsrecht neigt sich jedoch dem Ende zu, da der Bundesrat nach offensichtlicher Anstrengung der Bankenlobby eine Gesetzesänderung zum 21. Juni 2016 vorsieht. Darlehensnehmer der Westdeutsche ImmobilienBank haben nicht mehr viel Zeit
Unserer Ansicht nach sind auch ausgegebene Belehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank vermehrt fehlerhaft und damit möglicherweise widerrufsfähig.
Es findet sich beispielsweise ein ganzer Absatz zu sogenannten finanzierten Geschäften, das jedoch bei Darlehen eher die Ausnahme darstellt. Deshalb ist der Absatz für den Großteil der Darlehensnehmer überflüssig. Für rechtsunkundige Darlehensnehmer dürfte der Absatz nur unnötig Verwirrung stiften, dass diese in der Regel nicht wissen wobei es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist hierbei sehr fraglich.
Der Gesetzgeber hatte den Kreditinstituten eine Musterbelehrungen für die Erstellung von Belehrungsformularen zur Verfügung gestellt. Viele Banken haben diese schlicht weg nicht übernommen oder abgewandelt, was ihnen nun teuer zu stehen kommt. Der BGH ist hierbei sehr kritisch und hat bereits mehrmals für den Darlehensnehmer geurteilt.
Wir verstehen uns als kompetenten Partner für Ihren persönlichen Erfolg und nehmen gerne eine kostenfreie Überprüfung ihrer Vertragsunterlagen vor und beurteilen, ob ein Widerruf bei der Westdeutsche ImmobilienBank für Sie auch jetzt noch in Frage kommt.
Sie können uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen.
Nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Themengebiet finden Sie in unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen.
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