Kunden der Commerzbank haben bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Möglichkeit durch den Widerruf vom Darlehen ihren Darlehensvertrag loszuwerden, wobei eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro möglich ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Widerrufsfall häufig sehr verbraucherfreundlich geurteilt.
Die von der Commerzbank häufig verwendete Widerrufsbelehrung wurde vom Landesgericht Nürnberg-Fürth mit dem Urteil Az.: 6 O 4120/14 für ungültig erklärt, wodurch ein Widerruf vom Darlehen möglich ist.
Laut der Belehrung der Commerzbank soll die Frist einen Tag nach Zustellung der Vertragsunterlagen beginnen, allerdings nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Das Landesgericht argumentiert sein Urteil, dass die Widerrufsbelehrung nur dann gültig ist, wenn sie inhaltlich richtig für den Verbraucher und klar verständlich ist. Der Verbraucher soll anhand der Belehrung Kenntnis über sein Widerrufsrecht erlangen und einen Widerruf vom Darlehen ausüben können.
Die Formulierung über den Beginn der Widerrufsfrist ist nicht klar verständlich, da hierdurch der Eindruck entsteht, dass die Frist bereits einen Tag nach Zugang der Unterlagen beginnt. Dadurch ist jedoch noch kein Vertrag zu Stande gekommen, da es sich lediglich um ein Angebot über ein Darlehen handelt bis der Darlehensnehmer den Vertrag unterzeichnet hat.
Juristisch nicht vorgebildete Kunden der Commerzbank könnten meinen, dass die Möglichkeit zum Widerruf bereits einen Tag nach Zugang des Angebots beginnt. Somit entspricht die Widerrufsbelehrung nicht dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot, da hierbei der falsche Eindruck entsteht, dass die Frist bereits einen Tag nach Erhalt des Angebots, unabhängig von der Vertragserklärung des Darlehensnehmers, beginnt.
Sie sind Kunde der Commerzbank AG und ziehen einen Widerruf von Ihrem Darlehen in Erwägung? Dann lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen kostenlos durch uns prüfen. Ebenfalls sind die Verträge anderer Banken potentiell widerrufbar und sollten geprüft werden.
Ist Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beraten wir Sie dann gerne über die weitere Vorgehensweise. Melden Sie sich hierzu telefonisch zum Thema Widerruf von Darlehen unter 02461/8081 bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.
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