Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Misslungene USA-Reise von VW-Chef Matthias Müller?
21.01.2016
Widerruf von Darlehen bei der Commerzbank möglich!
21.01.2016

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz / Das sollten Sie im Falle des Falles beachten

21.01.2016

Nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Großstädten befindet sich die aufgeklärte Gesellschaft wieder in Unruhe über die Stellung der Frau gegenüber dem Mann. Es werden Schuldige und Motive gesucht, die in der Silvesternacht schnell gefunden waren: die islamische Ideologie.
Doch Feministinnen warnen vor zu rasch geäußerten Rückschlüssen auf patriarchalische Religionen. Denn längt ist auch in Deutschland die Rolle der Frau nicht so eindeutig und gleichberechtigt, wie es in der Öffentlichkeit nun kundgetan wird.
Rund 17 % der deutschen Arbeitnehmerinnen und knapp 7 % der Arbeitnehmer geben dabei an, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei ihnen persönlich schon stattgefunden habe. Eine traurige Quote, wenn man bedenkt, dass es sich hier nur um die publik gemachten Fälle sexueller Belästigung handelt. Viele unterschätzen sexuelle Anspielungen oder verweisen auf ein allzu bekanntes Männerklischee und sind sich über die Tragweite von Berührungen oder kessen Sprüchen gar nicht bewusst. Dabei hat der Arbeitgeber per Gesetz die Aufgabe seine Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen, er trägt also die Verantwortung, dass Übergriffe unter Kollegen nicht stattfinden.
 
Sexuelle Belästigung — Das sagt das Gesetz
Von sexueller Belästigung spricht man, wenn die Würde betroffener Personen durch sexuell-bestimmtes und/oder unerwünschtes Verhalten verletzt wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Arbeitsrecht u.a. sexueller Diskriminierung vorbeugen soll, spricht bei sexueller Belästigung von unterschiedlichen Verhaltensweisen:
 

  • das sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen oder deren unerwünschtes Verbreiten
  • die Verwendung sexueller Anspielungen oder die bewusste Streuung schmutziger Witze (allg. Bemerkungen mit sexuellem Inhalt)
  • das scheinbar zufällige Berühren der Brust oder andere sexuell bestimmte, körperliche Berührungen (Klaps/Kniff auf/in den Po u.a.)
  • die unerwünschte Aufforderung zu sexuellen Handlungen (z.B. Suchen körperlicher Nähe, Bedrängen oder Einladen zu sexuellen Handlungen)

 
Bei jeglicher, oben genannter Form von sexueller Handlung spricht man von sexueller Gewalt, wenn die betroffene Person gegen ihren Willen dazu gedrängt, genötigt oder aufgefordert wird. Sexuelle Gewalt fasst dabei die sexuelle Belästigung, die Vergewaltigung Erwachsener und den sexuelle Missbrauch (bspw. von Kindern) in sich zusammen.
 
Wann wird der Flirt zur sexuellen Belästigung
Ein Flirt ist dann eine sexuelle Belästigung, wenn das „Opfer“ diesen als unangebracht oder unerwünscht empfindet. Das heißt, dass die sexuelle Belästigung stark situationsabhängig ist und davon abhängt, wie sie empfunden wird. Der bewusste Gebrauch von Anspielungen ist kein reiner Zufall, sondern geschieht in den meisten Fällen mit Absicht. „Täter“ unterschätzen dabei oft die Aspekte Entwürdigung und Beleidigung, die sie dem „Opfer“ zumuten.
Vor allem im Arbeitsrecht und -Alltag sieht das Gleichbehandlungsgesetz besondere Formen der sexuellen Belästigung vor, da sich aus der Zusammenarbeit oder der Rangordnung ebenso besondere Machtverhältnisse ergeben. Dazu zählen gesetzlich auch Verhaltensweisen wie
 

  • das Versenden oder Zeigen von pornografischen Bildern
  • das Verfassen von Mails mit sexuellem Inhalt
  • das Zuwerfen von aufdringlichen Blicken
  • das Vorteilsversprechen durch sexuelles Entgegenkommen oder gar Vergewaltigung
  • das Androhen beruflicher Nachteile bei Weigerung

 
Dabei ist erkenntlich, dass sowohl schriftlich, also per Mail oder SMS, als auch körperlich sexuelle Belästigung stattfindet — und das fast täglich in der Arbeitswelt. Frauen und Männer lassen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz häufig unter den Tisch fallen und schweigen zu Bedrängung oder Unannehmlichkeiten. Vor allem Frauen haben Angst vor Schikane oder der Unterstellung sich nicht so zu haben — „So sind Männer nunmal“ oder „Das ist doch ein Kompliment“ heißt es da oft.
 
Welche Hilfe können Opfer erwarten?
Entscheidend ist ein Gespräch mit Familie oder Freunden. Ebenso sollten sich Opfer an spezielle Beratungsstellen wenden, hier erfahren sie, wie weiter vorzugehen ist. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit sich telefonisch beraten zu lassen, falls die Scham einen von einem persönlichen Termin abhält — hierzu gibt es bundesweit Einrichtungen, die Hilfe leisten. Auch der Gang zu betriebseigenen Institutionen ist oft ratsam: Ob Betriebsrat, Beschwerdestelle oder Gleichstellungsbeauftragte — Probleme mit Kollegen oder dem Chef sind hier zu melden und besprechen!
Auch der Gang zum Anwalt ist manchmal unerlässlich! Wir können Sie individuell über Ihre Situation aufklären und das rechtliche Vorgehen beurteilen. Unsere Erfahrung in arbeits- oder strafrechtlichen Prozessen hilft Ihnen gegen aufdringliche Kollegen oder den Vorgesetzten. In schweren Fällen sollte auch Strafanzeige gestellt werden, denn per Gesetz erwarten Täter bei sexueller Nötigung bis zu 25 Jahren Haft — ungeachtet der Schwere ihrer Tat.
Wenn es auch unangenehm ist, sollte auch ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht gescheut werden: Eine detaillierte Vorbereitung ist hierbei das A und O. Beweise gegen den Kollegen sollten notiert sein und genau protokollieren wer was wann gesagt oder getan hat! Ein sexueller Übergriff, der beweisbar ist und detailgenau notiert wurde, zieht für den Täter vor allem arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich: Es drohen Abmahnung oder gar die Entlassung!
 

Informationen zu einem aussagekräftigen Protokoll kann Opfern auch Der Weiße Ring oder die Hilfs-Hotline Gewalt gegen Frauen geben! 

 
Was können Opfer im Falle einer sexuellen Belästigung noch tun? 
Wichtig ist, dass im Falle einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz deutlich und laut klar gemacht wird, dass man Aufforderungen oder Berührungen nicht möchte, dabei ist es oft hilfreich umstehende Kollegen oder Mitarbeiter auf sich aufmerksam zu machen und um Hilfe zu bitten.
Sofern Sie nicht den Namen des Täters kennen, sollten Sie sich Merkmale bspw. im Gesicht merken, um den Täter nachher so genau wie möglich beschreiben zu können. Wenn Sie in Bedrängnis sind, haben Sie ebenso das Recht sich zu verteidigen! Techniken aus Selbstverteidigungskursen helfen bei der Abwehr von Übergriffen, die Sie nicht wollen!
 
Sie wurden am Arbeitsplatz unangenehm angesprochen oder aufgefordert sexuelle Handlungen zu vollziehen? Oder sind womöglich sogar Opfer von sexueller Belästigung geworden, dann melden Sie sich unverzüglich bei uns! Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Straf- und Arbeitsrecht beratend und handelnd zur Seite! Lassen Sie sich sexuelle Übergriffe nicht gefallen — sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt und muss unterbunden werden. Entweder mit Ihrem Arbeitgeber oder mit uns!

Ähnliche Beiträge

26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren
12.1.23
12.01.2023

KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!
  • Unbeliebte Weihnachtsgeschenke – Was gilt beim Umtausch zu beachten?

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com