Der Widerrufsjoker ist derzeit in aller Munde, denn Darlehensnehmer haben nur noch bis Juni 2016 die Möglichkeit ihre ungünstigen KfW-Darlehen zu widerrufen und zu günstigeren Konditionen umzuschulden. Da hierbei keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, lassen sich durch einen Widerruf tausende Euro Zinsen sparen. Voraussetzung hierfür ist eine fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die bei dem Vertragsschluss ausgegeben wurde . Kreditnehmer stellen uns häufig die Frage, ob sie neben ihrem Hauptdarlehen bei der Hausbank auch ihr gefördertes KfW-Darlehen ebenfalls widerrufen können.
Im Grunde ist ein Widerruf möglich. Allerdings gibt es hier ein paar Besonderheiten zu beachten, die einen Widerruf von KfW-Darlehen verhindern können. Der sogenannte Widerrufsjoker gilt nämlich nur für private Verbraucherdarlehen. Es ist unumstritten, dass ein Darlehen für eine private Immobilie als privater Verbraucherkredit gilt.
Allerdings sieht die Sache bei geförderten Darlehen und somit auch bei KfW-Darlehen etwas anders aus. Mitte 2010 gab es eine Gesetzesänderung (§491 BGB), wonach ein KfW-Darlehen nicht mehr als privater Verbraucherkredit gilt. Das ist vor allem der Fall, wenn das KfW-Darlehen aufgrund eines öffentlichen Interesses zu einem günstigeren Zinssatz vergeben wurde.
Wurden die Darlehen vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen, sieht die Sache wiederum besser aus. Für KfW-Kredite und andere Förderkredite vor diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf grundsätzlich möglich. Der Kredit darf jedoch nicht direkt mit der Förderbank abgeschlossen worden sein. Zumindest die KfW-Kredite wurden in der Regel über die Geschäftsbanken abgeschlossen werden. Wurde das Darlehen bei regionalen Förderbanken abgeschlossen, sieht es mit dem Widerruf schlechter aus. Die Widerrufsfähigkeit muss im Einzel geprüft werden.
Da in der Regel bei KfW-Darlehen die Widerrufsbelehrung der Geschäftsbank verwendet werden, ist die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Belehrung ähnlich hoch wie bei normalen privaten Darlehen. Diese liegt derzeit bei Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 bei ca. 70 Prozent. Deshalb lohnt es sich auch den Vertrag Ihres KfW-Darlehens einer kostenlosen Prüfung bei Mingers & Kreuzer zu unterziehen.
Auch Sie sind an einem Widerruf von Ihrem KfW-Darlehen interessiert? Als ersten Schritt sollten Sie Ihre Unterlagen durch uns prüfen lassen, wodurch für Sie keine Kosten anfallen. Wir geben Ihnen dann eine unverbindliche Erstberatung über die weitere Vorgehensweise.
Rufen sie uns hierzu telefonisch unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Darlehen.
Hier finden Sie das passende Video zu diesem Thema.
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