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04.01.2016

Widerruf Lebensversicherung – sinkende Renditen abwenden!

03.01.2016

Mit einer Lebensversicherung für die Zukunft vorzusorgen, wird immer schwerer. Im neuen Jahr werden die Renditen wahrscheinlich weiter sinken. Für Versicherungsnehmer kann der Widerruf ihrer Lebensversicherung eine ernsthafte Alternative sein.

Renditen von Lebensversicherungen gehen immer weiter in der Keller!

Die Säule der Altersvorsorge gerät für viele Arbeitnehmer in Deutschland ins Wanken, wenn die Lebensversicherung als wichtiger Grundpfeiler für die Altersvorsorge gedacht war. Verbraucher müssen sich in diesem Jahr möglicherweise auf erneut sinkende Renditen einstellen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verzinsung von Lebensversicherungen in diesem Jahr auf unter drei Prozent fallen könnte.
Für viele Verbraucher wird die Lebensversicherung immer unattraktiver. Die Problematik für einige ist, dass das Geld regelrecht fest steckt. Durch eine vorzeitige Kündigung erhalten die Versicherten meistens einen enttäuschenden Rückkaufswert.

BGH ermöglicht eine lukrative Alternative – Widerruf der Lebensversicherung!

Allerdings gibt es für viele Versicherte einen Hoffnungsschimmer. Eine lukrative Alternative kann der Widerruf der Lebensversicherung sein. Der Widerruf ist dank höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs möglich. Der BGH entschied in letzter Zeit, dass Verbraucher ihre Lebensversicherungen widerrufen können, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Die Widerrufsfrist wurde in diesem Fall nicht in Gang gesetzt. Dies hat zur Folge, dass selbst vor Jahren abgeschlossene Policen auch heute noch widerrufen werden können.
Der Versicherungsnehmer erhält bei einem erfolgreichen Widerruf der Lebensversicherung seine eingezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zurück. Die Versicherungsgesellschaft darf jedoch einen geringen Abschlag für den genossenen Versicherungsschutz sowie die für den Versicherungsnehmer abgeführte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten müssen jedoch von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Dies hat der BGH im letzten Sommer entschieden.
Selbst Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben, haben die Möglichkeit vom Widerrufsjoker zu profitieren. Das OLG Hamm entschied bereits, dass eine Kündigung einen späteren Widerruf nicht ausschließt.

Ausstiegsmöglichkeit kostenlos und unverbindlich durch Mingers & Kreuzer prüfen lassen!

Sie haben eine Lebensversicherung abgeschlossen und sind unzufrieden über die niedrigen Renditen? Dann sollten Sie sich telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular an uns wenden. Wir prüfen gerne Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine Auskunft bezüglich Ihrer Ausstiegsmöglichkeiten. Hierbei entstehen Ihnen keine Kosten.
Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.

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