Ungefähr 80% aller ausgegebenen Widerrufsbelehrungen zu Darlehen aus den Jahrgängen zwischen 2002 und 2010 sind fehlerhaft und somit ungültig. Darlehensnehmer der ING DiBa, die seit Einführung des Widerrufsrechts am 1. November 2002 ein Darlehen für eine Immobilie aufgenommen haben, können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ihren Darlehensvertrag heute noch widerrufen. Der Widerruf lohnt sich, denn aufgrund der aufgrund der historisch niedrigen Zinssätze lassen sich mehrere Tausend Euro sparen.
Darlehensnehmer der ING DiBa haben bei einer falschen Widerrufsbelehrung ein ewiges Widerrufsrecht. Selbst wenn der Abschluss des Darlehensvertrags bereits mehrere Jahre zurückliegt tritt die Verjährung des Widerrufsrechts nicht ein. Meistens genügen schon geringe Abweichungen zwischen der verwendeten Widerrufsbelehrung und der gesetzlichen Musterbelehrung aus, um von einer ungültigen Widerrufsbelehrung auszugehen.
Bei Belehrungen der ING DiBa hieß es teilweise, dass der Lauf der Frist erst beginnt, wenn die Belehrung an den Darlehensnehmer ausgehändigt worden ist, allerdings nicht bevor dem Kreditinstitut die vom Kunden unterzeichnete Ausfertigung des Darlehnsvertrags zugegangen ist. Anhand dieser Belehrung können die Kunden nicht erkennen, wann die Widerrufsfrist für sie beginnt. Schließlich können Sie nicht wissen, wann die unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrags bei der Bank eingeht. Dies entschied der BGH mit dem Urteil XI ZR 456/07 vom 24.03.2009.
Diese Belehrung weicht damit von der gesetzlichen Musterbelehrung ab. Derartige Abweichungen werden durch den BGH oftmals als kritisch angesehen. Der BGH hat in vielen Fällen bereits für den Darlehensnehmer entschieden. Weigert sich die ING DiBa trotz einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, eine Rückabwicklung durchzuführen, sollte Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir sehen uns hierzu als kompetenten Partner für Ihren persönlichen Erfolg und nehme gerne eine kostenfreie Sichtung ihrer Vertragsunterlagen vor und prüfen, ob ein Widerruf vom Darlehen bei der ING DiBa für Sie auch jetzt noch in Frage kommt.
Sie können uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen.
Nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema finden Sie in unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen.
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