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Making A Murderer – Rechte deutscher Justizopfer
13.01.2016

Amerikanische Behörden lehnen Umrüstungspläne von VW ab!

13.01.2016

Der Start der USA-Reise von VW-Chef Müller scheint misslungen. Nach dem stark kritisierten Interview wurde jetzt bekannt, dass die Umweltbehörde Carb den geplanten Rückruf in der von VW vorgesehenen Form ablehnt. Die Chefin der Behörde Mary Nicols bezichtigte VW sogar, die „Lüge noch verschlimmert“ zu haben.

„Unzureichender“ Plan für Rückruf!

 
Neben der EPA (Environmental Protection Agency) spielt vor allem auch die Umweltbehörde Carb (California Air Resources Board) in der Aufarbeitung der Abgasaffäre von VW eine besondere Bedeutung. Die EPA hat jetzt in einer Mitteilung erklärt, dass die von VW vorgelegten Pläne bezüglich der Reparatur der 2-Liter-Diesel-Maschinen „unzureichend“ seien. Aufgrund fehlender Informationen sei eine technische Überprüfung in gewünschtem Umfang nicht durchführbar. Nichtsdestotrotz könne VW immer noch hinsichtlich der Lösungen nachbessern, um einen reibungslosen Rückruf der mit manipulierter Software ausgestatteten Wagen zu gewährleisten. Die Lage ist also durchaus ernst. Erst letzte Woche hatte das in Washington ansässige Justizministerium Klage wegen des Verstoßes gegen das Luftreinhaltegesetz eingereicht. Es drohen Strafen in Milliardenhöhe. Allein die EPA kann eine solche von bis zu 18 Milliarden Dollar aussprechen. Der vom Vorstandsvorsitzenden Müller versprühte Optimismus erfährt also schon nach drei Tagen in den USA einen erheblichen Dämpfer.
 
Die Chefin von Carb stellt fest, dass VW eine Entscheidung getroffen habe, bei Abgas-Tests zu schummeln und dann versucht habe, das zu verstecken. So habe VW einfach weitergemacht und die Lüge noch verschlimmert. Als sie dann erwischt wurden, habe man in Wolfsburg versucht, das Ganze zu leugnen. Demzufolge seien tausende Tonnen Stickoxid in die Luft geblasen worden, die eine unmittelbare Gesundheitsschädigung der Menschen in Kalifornien (USA) zur Folge gehabt hätten. Einem Sprecher der EPA zufolge sehe die bundesweit agierende Behörde den Fall ganz ähnlich. VW habe keinen „annehmbaren Plan“ vorlegen können. Für die 3-Liter-Maschinen hat VW zwar noch bis Februar Zeit, doch stehen die Vorzeichen äußerst schlecht. Anders als in Deutschland sind die Behörden und die Politik in den USA weitaus weniger kompromissbereit. Dazu sind die Normwerte für Emissionen noch einmal deutlich strenger. Darüber hinaus muss sich VW mit Betrugsvorwürfen und Kritik an der Kooperationsbereitschaft (gerade in Bezug auf den geplanten Rückruf) selbst auseinandersetzen. Ob Matthias Müller dafür der richtige Mann ist, wird sich zeigen. Sein Start jedenfalls ist mitunter kein Selbstläufer. Das zeigte sich gestern auch an der VW-Aktie, die nach anfänglichen Kursgewinnen auf den Stand von Montag zurückfiel.
 

Warum hat VW in den USA im Gegensatz zu Deutschland einen so schwierigen Stand?

 
In den USA sind grundsätzlich erst einmal die Abgasnormen deutlich strenger. Darüber hinaus verfügen die einzelnen Behörden (Carb oder EPA) über die Möglichkeit, Strafen in immenser Höhe zu verhängen. VW ist in Deutschland durch die niedersächsische Länderbeteiligung eng mit dem Staat verwoben. Zudem verfügt die Autolobby über einen großen Einflussbereich in der Politik. Da verwundert es nicht, dass der hier geplante Rückruf ohne größeres Aufsehen genehmigt worden sind. Zu den technischen Details wird erst gar nicht viel preisgegeben. So stellt sich uns aus anwaltlicher Sicht vor allem die Frage, warum man für die USA einen neuen Katalysator entwickelt und es in der Bundesrepublik mit einem günstigen und simplen Plastikgitter getan ist. Das stärkere Bemühen beim Rückruf hat aber auch noch andere Gründe. So hat das Image auf dem ohnehin für VW schwachen US-Markt deutlich stärker gelitten als hierzulande. Das zeigen die Absatzverluste von über neun Prozent im Dezember des letzten Jahres. Schließlich spielt auch das unterschiedliche Rechtssystem eine maßgebende Rolle. Müssen hier Geschädigte jeden Schaden individuell geltend machen, genügt in den USA der Anschluss an eine der vielen Sammelklagen. Diese sind VW nur schwer berechenbar und damit das wohl größte Problem. Denn neben dem reinen Schadensersatz können vor allem die so genannten „punitive damages“, also zusätzliche Strafzahlungen, ein erhebliches Ausmaß haben.
 
Die Entwicklungen in den USA und insbesondere auch in Deutschland bleiben also spannend. Wir können angesichts der vielen Expertenmeinungen zum Rückruf nur dazu raten, zeitnah eine Überprüfung der jeweiligen Sachlage vornehmen zu lassen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz des so genannten Plastikgitters mit einem erhöhten Spritverbrauch und Leistungseinbußen des Motors zu rechnen ist. Wegen des Mangels könnten Sie folglich Schadensersatzansprüche geltend machen oder sogar einen Rücktritt erklären. Es warten also erhebliche finanzielle Vorteile auf Sie. Hierbei steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Seite. In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie über alle Möglichkeiten Ihrer Rechtsdurchsetzung auf. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um die Abgasaffäre bei VW finden Sie auch in unserer Rubrik.
 

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