Dem Verbraucher steht bei einem Vertrag über ein Kredit grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wurde der Darlehensnehmer nicht nach den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht belehrt, ist ein Widerruf vom Darlehen auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Allerdings endet der ewige Widerrufsjoker zum 21.06.2016 für ältere Verträge, deren Vertragsschluss vor dem 10.06.2010 liegt.
Am 21.06.2016 erlischt der zeitlich unbegrenzte Widerrufsjoker, deren Vertragsschluss zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06. 2010 liegt. Wer also in Erwägung zieht, ein Darlehen aus dieser Zeit doch noch umzuschulden oder abzulösen, der sollte jetzt schnell handeln. Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können auch weiterhin nach dem 21.06.2016 widerrufen werden. Bei alten Verträgen hängt es hauptsächlich davon ab, ob die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wer einen neueren Darlehensvertrag nach dem 11.06.2010 umschulden möchte, für den endet der ewige Widerrufsjoker nicht. Das bedeutet für alle Verträge nach dem 10.06.2010, ist ein Widerruf vom Darlehen auch nach dem 21.06. 2016 möglich! Hierbei ist wie bei älteren Verträgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss Voraussetzung.
Nur wer ein älteres Darlehen vor dem 10.06.2010 aufgenommen hat, sollte sich mit dem Gang zum Anwalt beeilen. Denn der Widerrufsjoker endet in weniger als einem Monat. Alle Darlehen die nach dem 10.06.2010 aufgenommen wurden, können auch weiterhin nach dem 21. Juni 2016 widerrufen werden.
Um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf zu überprüfen, empfiehlt sich immer die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt. Wir bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt an. Sie erreichen uns hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular. Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“.
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