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17.05.2016

Aufsichtsrat will Vorstand im VW-Skandal entlasten!

16.05.2016

Die Krise um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen hat die Welt erschüttert und das Vertrauen in den größten deutschen Autobauer nachhaltig beschädigt. Bereits über 16 Milliarden Euro hat der Abgasskandal gekostet. Verantwortliche konnten bislang jedoch nicht ausgemacht werden. Daran haben offenbar auch die umfassenden Untersuchungen der US-Kanzlei Jones Day nichts geändert. Aus diesem Grund will der Aufsichtsrat in der kommenden Hauptversammlung eine komplette Entlastung des Vorstands für das Krisenjahr 2015 vorschlagen. Der Aufsichtsrat nimmt für seine Empfehlung die derzeitigen Informationen als Grundlage.
 

Aufsichtsrat will aber nicht auf einzelne Schadensersatzansprüche verzichten!

 
Lange hatte der Aufsichtsrat bezüglich des Umfangs einer Entlastung der Vorstandsmitglieder diskutiert. Rechtlich abgesegnet hat die Empfehlung schließlich die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz unter Führung des ehemaligen Bundesrichters Wulf Goette. Eine kleine Hintertür ließ man sich dennoch offen. Sollten doch noch Verstrickungen von Vorstandsmitgliedern in den Skandal zutage treten, könne die Empfehlung zurückgenommen werden. Hiervon sei nach jetzigem Kenntnisstand aber nicht auszugehen. So zeige der Aufsichtsrat mit Hilfe der Empfehlung sein Vertrauen in den Vorstand in Hinblick auf die Bewältigung der Krise.
 
Dabei wolle der Aufsichtsrat aber nicht auf mögliche Schadensersatzansprüche einzelner Vorstandsmitglieder verzichten. Aber auch zu dieser Thematik konnten bislang keine Erkenntnisse zutage gefördert werden. Vielmehr wartet man weiterhin vergeblich auf den Untersuchungsbericht der Kanzlei, der ursprünglich schon Ende April veröffentlicht werden sollte.
 

Wie geht es im Abgasskandal weiter?

 
Die Krise um manipulierte Abgaswerte dauert weiter an. In Japan springt jetzt wohl Nissan dem ebenfalls krisengeschüttelten Autobauer Mitsubishi zur Seite. Derweil musste in Deutschland der Rückruf für das Modell Passat verschoben werden, weil das Kraftfahrtbundesamt mit erhöhtem Spritverbrauch nach den technischen Umrüstungen gerechnet hat. Inzwischen hat man sich dazu entschieden, das Modell Golf vorzuziehen. Doch auch hier drohen Mängel nach dem Rückruf. Aus diesem Grund sollten Betroffene zeitnah eine Geltendmachung von Ansprüchen einleiten, um Schadens- oder Rücktrittsrechte zu sichern. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer vertritt bereits eine Vielzahl an Geschädigten und steht Ihnen bei Fragen gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik oder auf unserem You-Tube-Channel.

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