Der Gesetzgeber wird den „Widerrufsjoker“ für Darlehensverträge abschaffen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden. Darlehensnehmer haben nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit, ihr Darlehen zu widerrufen und die niedrige Zinsphase zu nutzen. Danach ist der Widerruf vom Darlehen endgültig nicht mehr möglich!
Es ist absehbar, dass viele Verbraucher noch vor dem 21. Juni 2016 hastig oder ungünstig formulierte Schreiben an ihre Banken senden. Die Kunden gehen dann davon aus, das Darlehen rechtzeitig widerrufen zu haben, aber tatsächlich enthalten die Schreiben keinen wirksamen Widerruf. Wird das Schreiben dann einem Anwalt vorgelegt, ist es zu spät, wenn das Schreiben dem Rechtsanwalt erst nach dem 21.06.2016 vorgelegt wird.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Widerruf korrekt formuliert und somit auch wirksam ist. Dies sollte bestenfalls durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen.
Häufig wird der Widerruf vom Darlehen im Schreiben lediglich angekündigt oder angedroht, nicht aber gültig ausgesprochen. In dem Schreiben sollte so klar und deutlich erwähnt werden, dass der Widerspruch erklärt wird. Verbraucher sollten nach Möglichkeit den Begriff wörtlich verwenden. Eine Erläuterung sowie eine ausführliche rechtliche Ausführungen sind für Verbraucher nicht notwendig.
Da es bei der Wirksamkeit vom Widerruf auf das Eingangsdatum bei der Bank ankommt, sollten Verbraucher daher auf einen Zustellungsnachweis achten. Wenn Sie per Email widerrufen, sollten Sie eine Lesebestätigung anfordern. Sie sollten von der Email und der Lesebestätigung einen Ausdruck ausdrucken und aufheben. Wenn Sie per Fax widerrufen, sollten Sie die Faxbestätigung gut aufbewahren. Im Idealfall sollte das gefaxte Schreiben abgebildet sein. Bei einem Widerruf per Post sind Sie mit einem Einschreiben auf der sicheren Seite.
Grundsätzlich legen wir Ihnen die Unterstützung durch einen Anwalt nahe. Wir sind Ihnen der Verfassung gerne behilflich. Außerdem prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen kostenlos, um zu beurteilen ob ein Widerruf vom Darlehen für Sie in Frage kommt. Kontaktieren Sie uns dazu zeitnah unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.
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