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26.01.2016

Widerruf von Darlehen: Die Zeit für den Darlehenswiderruf rennt!

26.01.2016

Das Thema Widerruf von Darlehen brennt derzeit unter den Nägeln, denn die Bundesregierung plant offenbar das „ewige Widerrufsrecht“ schon ab Juni 2016 abzuschaffen. Da die Gesetzesänderung nicht unwahrscheinlich ist, sollten Verbraucher schnell handeln, falls sie ihr Darlehen widerrufen möchten.

Widerruf vom Darlehen bietet eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen!

Verbraucher können ihre bereits vor Jahren abgeschlossenen Darlehen widerrufen und zu den aktuell niedrigen Zinsätzen umschulden lassen, wenn Sie von der Bank nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Für die Kreditinstitute ist der Widerruf von Darlehen eine teure Angelegenheit. Anscheinend haben sie deshalb ihre Lobby ausgenutzt, um die Bundesregierung von einer Einschränkung des Widerrufsrechts zu überzeugen. Wenn dies gelingt, könnten alte Verträge nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
Momentan können die Darlehensveträge noch widerrufen werden, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Das ist bei ungefähr bei 80% aller Darlehen der Fall. Wenn man die heutigen Zinssätze mit den damaligen vergleicht, erkennt man schnell, dass durch einen Widerruf vom Darlehen nennenswerte Zinserparnisse drin sind.

Verbraucher geraten mit Ihrem Widerruf oft auf Widerstand der Banken!

Demzufolge wird der Widerruf von vielen Banken nicht ohne Weiteres anerkannt. Obwohl die Kreditinstitute wissen, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde, stellen sie sich stur, damit der Verbraucher eventuell einknickt. Dafür gibt es allerdings keinen Grund, denn die Rechtslage ist in der Regel klar. Dies wird auch durch viele verbraucherfreundliche Urteile von verschiedenen Gerichten bestätigt.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, was meistens schon der Fall ist, sobald die verwendete Belehrung äußerlich oder inhaltlich von der Musterbelehrung bereits geringfügig abweicht.

Kostenlose Prüfung und Erstberatung durch Mingers & Kreuzer!

Ob eine Abweichung vorliegt, ist für den Laien nur schwer erkennbar. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an und prüfen, ob ein Widerruf von Ihrem Darlehen für Sie möglich ist.
Wenden Sie sich hierzu telefonisch unter 02461/8081 an uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.

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