Die Eigenbedarfskündigung ist für viele Mieter ein harter Schlag. Viele trifft es schwer, wenn die Wohnung auf Eigennutzung geräumt werden soll, da es häufig nicht deutlich oder nachvollziehbar begründet oder angekündigt wurde.
Die Kündigung des Mietverhältnisses aus dem Grunde des Eigenbedarfs muss durch den Vermieter konkret verfolgt werden und die Nutzungsabsicht legitimiert sein, ansonsten gilt sie zunächst nicht.
2015 entschied der BGH hier zugunsten der Mieter, da im zugrundeliegenden Fall der Eigennutzungswunsch nicht konkret bestimmt wurde und eine Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses somit unwirksam sei.
Der Fall — Vermieterin sucht Wohnung für die Tochter
Der urteilsführende Fall beschrieb das Mietverhältnis zwischen einer Seniorin, der Vermieterin, und einem Mieter inkl. dessen erwachsenem Sohn, die in dem Mehrfamilienhaus zwei der 15 Wohnungen angemietet hatten, eine Dreizimmerwohnung sowie eine Mansardenwohnung mit 21 m². Der Mietvertrag besagte, dass eine Kündigung der Mansardenwohnung seitens der Vermieterin nur mit Kündigung der Dreizimmerwohnung wirksam sei und sich die Kündigungsfrist auf das länger bestehende Mietverhältnis beziehe. Unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Frist kündigte die Vermieterin beide Mietverhältnisse.
Der Grund: Beide Wohnungen sollen eigengenutzt werden. Die Dreizimmerwohnung zur Nutzung der Vermieterin und die Mansardenwohnungen nach einem Umbau zur Nutzung ihrer Tochter.
Die Entscheidung des BGH — Eigennutzungswunsch nur zaghaft
Nach Befragung der Vermieterin konnte diese nur sehr zögerlich den Eigenbedarf für sich beanspruchen. Darüber hinaus fehle auch eine verständliche Begründung, weshalb sie die Dreizimmerwohnung der besagten Mieter beziehen wolle. Schon das Amtsgericht bezweifelte zu diesem Zeitpunkt die Ernsthaftigkeit der Vermieterin des Eigennutzungswunsches. Da sie Seniorin sei, die in einem Einfamilienhaus lebe, mache es unglaubwürdig, dass sie sich nicht über ihre Lebensumstände in der Dreizimmerwohnung im 3. OG im Klaren sei und keinerlei Begründung für Lage, Größe oder Schnitt der gekündigten Wohnung vorweisen konnte.
Haben Sie von Ihrem Vermieter eine Kündigung auf Eigenbedarf erhalten und bezweifeln die Nutzungsabsichten oder stellen die Kündigung gänzlich in Frage? Dann kontaktieren Sie uns — mit unserer Erfahrung im Mietrecht können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Einfach eine Mail an info@mingers-kreuzer.de und wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung!
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