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20.04.2016

Widerruf von Darlehen bei der DSL Bank nach Juni 2010 möglich!

19.04.2016

Die Möglichkeit zum Widerruf betrifft vorwiegend Darlehen, die nicht nach dem 10. Juni 2010 aufgenommen wurden. Für Kunden der DSL Bank lohnt sich allerdings die Prüfung durch einen Anwalt auch dann, wenn das Darlehen später geschlossen wurde.

Gesetzlichkeitsfiktion erschwert den Widerruf bei der DSL!

Grundsätzlich sind Widerrufsbelehrungen in Darlehen bei der DSL, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, zumindest dann nicht leicht anzufechten, sofern sie damals dem zu dem Zeitpunkt bestehenden gesetzlichen Muster entsprochen haben. Hierbei kommt es dann nicht wirklich darauf an, ob die Widerrufsbelehrung gültig ist, sprich mit den übrigen gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. Vielmehr ist entscheidend, dass die Belehrung im Vertrag über das Darlehen mit dem gesetzlichen Muster übereinstimmt. Es lohnt sich allerding auch dann ein weiterer Blick, denn die Bank hat zuweilen Pflichtinformationen unterlassen und es bestehen hierbei häufig Spielräume zu einem Widerruf vom Darlehen.
Dennoch ist es dann insgesamt schwieriger, einen Widerruf zu begründen.

Fehler in Belehrungen der DSL Bank ermöglichen Widerruf!

Die DSL Bank hat allerdings häufig nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossene Darlehensverträge fehlerhafte Formulierungen eingesetzt.
Derartige Formulierungen werden inzwischen von einigen Gerichten als erhebliche Abweichung von der gesetzlichen Musterbelehrung geahndet. Die Schutzwirkung entfällt bei der Verwendung von fehlerhaften Formulierungen, wodurch der Weg zum Widerruf von Darlehen bei der DSL Bank frei ist.
Sofern sich die DSL Bank nicht auf Schutzwirkung apperlieren kann, ist die Widerrufsbelehrung in jedem Fall zu überprüfen. Hierbei gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte. Es lohnt sich daher für Kunden der DSL Bank, ihr Darlehen überprüfen zu lassen. Die finanziellen Vorteile von einem Widerruf betreffen auch Verträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Kostenfreie Ersteinschätzung und Prüfung Ihrer Unterlagen durch Mingers & Kreuzer!

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!
In unserem Themengebiet Widerruf von Darlehen erhalten Sie weitere nützliche Informationen zu diesem Thema.

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