Der Terror macht auch vor dem Urlaubsparadies der türkischen Riviera nicht Halt — bei den letzten Terroranschlägen starben auch deutsche Urlauber, weshalb viele schon jetzt ihren Urlaub nach Istanbul oder Ankara stornieren möchten. Wer doch fliegt, sollte mit veränderten Flugzeiten rechnen.
Terror vs. Tourismus — durch vermehrte Terroranschläge in der Türkei muss auch der Tourismus in der Türkei erhebliche Einbußen in Kauf nehmen. Die latente Terrorgefahr führte zur Reaktion von verschiedenen Airlines, die ihre Flüge in die Türkei bereits nach Griechenland oder Spanien umgelegt haben. Wer schon gebucht hat, sollte folgendes beachten:
Sitzplätze, die im Flieger nicht mit Touristen gefüllt werden im Sommer bedeuten hohe Ausgaben für die Airlines. Aus diesem Grund reagierten Airlines angesichts der Terrorgefahr für Urlauber mit Umplanungen oder direkter Verlegung an andere Urlaubsoasen — so z.B. Condor oder TUIfly. Diese Ferienflieger legen also geplante Türkei-Trips auf andere Ziele um und bieten auch insgesamt weniger Reisen in die Türkei an.
— Thomas Cook reduziert beispielsweise Flüge in die Türkei um etwa ein Drittel
— TUI legt Flugkapazitäten und Routen, die in Richtung Türkei starten sollten, um
— DER bietet etwa 20 % weniger Flüge an die türkische Riviera für Urlauber an
Bei Airlines, die ihre Routen zusammenlegen, haben Urlauber veränderte Flugzeiten zu erwarten: Die ursprünglichen Tageszeiten können dann in das eine oder andere Extrem variieren, damit der Flug noch wahrgenommen erden kann.
— Thomas Cook & Neckermann änderte bislang nur die Flugzeit, nicht den Abreisetag. Man wolle hier kundenorientiert handeln. Nahezu alle Flüge werden dann am geplanten Tag abfliegen, jedoch können die Flugzeiten stark differenzieren.
— DER Touristik teilte ebenfalls mit, dass geplant sei nur die Abflugzeiten zu ändern. Die Variationen der Abflugzeiten versuche man bei DER und den dazugehörigen Pauschalreisemarken wie ITS so gering wie möglich für die Urlauber zu halten.
— TUI hingegen versicherte, dass man an den geplanten und gebuchten Abflugzeiten festhalten würde und so die Umstellung für die Urlauber gering zu halten. Das Flugangebot bleibt demnach bestehen.
Urlauber müssen nach Angaben der Airlines nicht selbst tätig werden — die Umbuchungen finden durch die Veranstalter selber statt, wenn eine Stornierung anfällt. Dabei informieren DER und Thomas Cook ihre Gäste im Vorfeld über Veränderungen.
In der Regel und gemäß EU-Fluggastrechteverordnung können Urlauber Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, sofern eine Annullierung oder mindestens dreistündige Verspätungen ihres Fluges vorliegen. Eine Entschädigung ist allerdings nicht zu erwarten, wenn mindestens zwei Wochen im Voraus — also vor dem Abflug — Flüge gestrichen oder umgebucht werden. Erfolgt eine Umbuchung ihres Urlaubes also jetzt schon, bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung.
Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter können allerdings geltend gemacht werden, wenn die Abflugzeit um einen Tag verzögert wird. Hier steht es Urlaubern zu, den Reisepreis zu mindern.
Tagesreisepreise können ebenfalls gering gemindert werden, wenn an einem Tag eine Flugverzögerung um mindestens viert Stunden besteht.
Die DER Touristik gesteht ihren Gästen bei Änderungen extern eines begrenzten Rahmens eine Erstattung zu — wie hoch diese finanzielle Kompensation allerdings ausfällt richtet sich nach dem Umfang der Veränderung.
Achtung: Auch Flüge nach Ägypten leiden unter der Terrorgefahr. Airlines und Veranstalter reduzieren auch hier Flugkapazitäten. Ägypten-Urlauber sollten sich also auch hier auf Änderungen gefasst machen.
Bei Fragen zum Fluggastrecht oder zu möglichen Ansprüchen oder Entschädigungen gegenüber Ihrem Reiseveranstalter informieren wir Sie gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns hierzu & vereinbaren einen Termin. Kanzlei Mingers & Kreuzer — Ihr Partner im Fluggastrecht!
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