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20.04.2016

Wohnungskündigung: Als Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag?

20.04.2016

Eine neue Wohnung ist meist schneller gefunden, als den meisten Mietern lieb sein dürfte, denn oft überschneiden sich bspw. Mietzahlungen bei der spontanen Wohnungskündigung. Doch können Mieter vorzeitig aus ihrem Mietverhältnis?
Ungeachtet der im Mietvertrag festgehaltenen Kündigungsfrist, versuchen viele Mieter schon vor Ablauf der Frist aus ihrem Mietverhältnis zu kommen. Um dabei doppelten Mietzahlungen zu entgehen, bitten viele ihren Vermieter um frühzeitige Auflösung des Mietvertrages. Wer denkt, dass Vermieter einwilligen müssen, liegt falsch, denn einen Zustimmungsanspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag gibt es nicht. Nach einem Entscheid des LG Berlin (Az.: 67 S 39/16) müssen die Mietzahlungen bis zum Auslaufen des Vertrages getätigt werden.

Mietzahlungen eigenmächtig einstellen birgt Folgen

Wer seine Wohnung frühzeitig kündigt und seinen Vermieter um eine vorfristige Entbindung von dem Mietvertrag bittet, kann nicht auf eigene Faust über die Einstellung der Mietzahlungen entscheiden. Was daraus folgt, ist häufig ein juristischer Streit, der für beide Seiten anstrengend wird.
In der Regel behalten Vermieter bei Einstellen der Mietzahlungen dann die einst gezahlte Mietkaution ein und verrechnen dabei die noch ausstehenden Mieten. Wer sich dagegen wehrt, sieht sich oft im Nachteil, denn das Gesetz sieht vor, dass der Vermieter ein Recht auf Einbehalten der Mietkaution hat.
Ein Anspruch für Mieter auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag besteht nicht. Auch dann nicht, wenn es potentielle Nachmieter gibt!

Bei Wohnungskündigung Fristen beachten!

Als Mieter ist also zu beachten, wie lange die jeweils festgesetzten Kündigungsfristen im Mietvertrag sind. Um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden bleibt nur, die ordentliche und damit fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses und eine möglichst anschließendes, neues Mietverhältnis einzugehen.
Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate und muss bis zum 03. eines Monats eingereicht werden, damit diese Frist auch in diesem Monat wirksam wird. Samstage sind dabei als Werktage gewertet.
Eine Wohnungskündigung erfolgt stets schriftlich! Andernfalls ist sie nicht rechtskonform.
 
Bei Fragen zum Mietrecht oder einer möglichen Wohnungskündigung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir prüfen für Sie Ihren Mietvertrag und beraten Sie beim Abschluss eines neuen Mietverhältnisses. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin!

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