Ihren alten Darlehensvertrag widerrufen und günstigere Konditionen nutzen? Klingt zu schön um wahr zu sein. Doch Darlehensnehmer sollten diese Möglichkeit genau in Erwägung ziehen – und zwar zügig, denn für alte Darlehensverträge endet der Widerruf von Darlehen in wenigen Wochen.
Die Zeit rennt: Wer einen alten Darlehensvertrag vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen hat, kann diesen nur noch bis zum 21. Juni 2016 rückabwickeln. Die Voraussetzung hierfür ist, dass man den Vertrag zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen hat und dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
Kunden können dann das Darlehen umschulden lassen und dadurch die aktuellen niedrigen Zinsen nutzen. Bei einem Widerruf vom Kredit ist anders als bei einer Kündigung in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Dies ist allerdings nicht ganz einfach.
Zunächst muss geprüft werden, ob der Widerruf vom Darlehen überhaupt möglich ist – gegebenenfalls mit professioneller Hilfe durch einen Anwalt. Außerdem muss die Anschlussfinanzierung gesichert sein. Dies sollte bestenfalls gewährleistet sein, bevor man den Vertrag widerruft. Ansonsten ist im schlimmsten Fall die weitere Finanzierung von dem Grundstück, dem Haus oder der Wohnung nicht möglich.
Wer Zinsen sparen möchte und sein Darlehen deshalb jetzt noch widerrufen möchte, muss den Widerruf rechtzeitig abschicken. Sicherheitshalber sollte der Widerruf zwei Tage vor dem 21. Juni abgeschickt werden. Es muss nämlich sichergestellt sein, dass die Widerrufserklärung bis zum 21. Juni 2016 bei Ihrer Bank eingegangen ist.
Darlehensnehmer die erst nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, können auch weiterhin nach dem 21. Juni 2016 widerrufen.
Um die Frage für einen erfolgreichen Widerruf zu beantworten, empfehlen wir immer die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Sie können uns hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“.
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