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31.05.2016
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31.05.2016

Hoverboards im Straßenverkehr überhaupt erlaubt?

31.05.2016

Bild: Lenscap Photography / Shutterstock.com
 
Das selbstschwebende Skateboard aus dem Science-Fiction-Film „Zurück in die Zukunft II“ ist wohl noch so einigen unter uns bekannt. Inzwischen haben verschiedene Hersteller eine technische Umsetzung realisiert und so genannte Hoverboards auf den Markt gebracht. Dass die fliegenden Skateboards aber kein ungefährlicher Spaß sind, hat jetzt auch der 19-jährige YouTube-Star Azad zu spüren bekommen. Die Polizei hatte nach einer Kontrolle dessen Board beschlagnahmt und Strafanzeige erstattet. Wir klären auf, was Fahrer von Hoverboards rechtlich zu befürchten haben.
 

Sind Hoverboards sogar Kraftfahrzeuge?

Gesetzlich gesehen sind die Boards Kraftfahrzeuge. Hoverboards für Erwachsene fahren nämlich schneller als 6 km/h, so dass hier Zulassungs-und Versicherungspflichten gelten. Darüber hinaus benötigt man eine entsprechende Fahrerlaubnis. Besonders problematisch aber sind die übrigen Voraussetzungen, die Hoverboards wie ein Kfz erfüllen müssten. So ist das Anbringen von Kennzeichen, Beleuchtung oder einem Rückspiegel nicht möglich. Damit ist das Bewegen der Boards im öffentlichen Verkehrsraum ohne Ausnahme nicht erlaubt. Nutzen darf man sie also nur auf privatem Gelände.
 

Problem Versicherungsschutz!

 
Das Fahren der Hoverboards ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Das gilt zum Beispiel auch für die Eltern, die den Gebrauch der Hoverboards erlauben. Im Schadenfall wird die Versicherung eine Zahlung unter Verweis auf die nicht abgeschlossen Kfz-Pflichtversicherung ablehnen. Einen solchen Schutz wird im Zweifel auch kein Versicherer gewähren, da schließlich keine Erlaubnis respektive Zulassung für den Straßenverkehr zu bekommen ist.
 

Machen Hoverboards so überhaupt noch Sinn?

 
Wie so häufig tut sich das Gesetz mit technischen Neuerungen schwer. Bei Entstehen der Gesetzeslage hat man derlei Innovationen einfach noch nicht berücksichtigen können, so dass erst die Praxis der Gerichte in Bezug auf die Probleme Aufklärung bringen wird. Dennoch gilt erst einmal, dass man die Boards nur auf einem Privatgelände benutzen sollte. Die beschriebenen Schwierigkeiten mit der geltenden Rechtslage haben Amazon bereits zu einem Verkaufsstopp der Geräte bewogen. Die Entwicklungen bleiben also spannend.
 
Sollten Sie Interesse an weiteren aktuellen Rechtsthemen haben, schauen Sie doch einfach mal auf unserem You-Tube-Kanal der Kanzlei Mingers & Kreuzer vorbei.

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