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Verträge der R+V Versicherung – Nutzen Sie jetzt Ihr Widerspruchsrecht!
10.07.2017
Das Märchen von der Ablaufleistung – Lebensversicherung tatsächlich um mehr als die Hälfte geschmälert!
11.07.2017

Widerruf Lebensversicherung: R+V Versicherungen jetzt auch betroffen!

11.07.2017

Bild: Jirsak / shutterstock.com
 
Zwischen den Jahren 1994 und 2007 wurden zahlreiche Versicherungsverträge abgeschlossen, besonders häufig nach dem sogenannten Policenmodell. Dabei unterliefen den Versicherern häufig Fehler bei der Aufklärung der Kunden über die Widerrufsfrist. Diese fehlerhafte Belehrung ist vermutlich dadurch bedingt, dass bei dem Policenmodell die Kunden ihre Vertragsunterlagen erst nach Abschluss des Vertrages erhielten. Düse Fehler könnten jetzt zum Profit für Kunden führen. Auch bei der R+V Versicherte sollten schnell handeln, denn die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können einen Fortbestand des Widerrufsrechts als Konsequenz haben.

Widerruf Lebensversicherung: Kunden profitieren!

 
Für viele Kunden entwickelten sich die Lebensversicherungen eher negativ. Durch die sich schlecht entwickelnden Investments fielen häufig die Gewinne und die vorher versprochenen Renditen konnten nicht eingehalten werden.
Gekündigt wurden diese Verträge jedoch meist nicht, denn dies würde zu einem noch größeren Verlust führen. Der vom Versicherer zu zahlende Rückkaufswert ist in den meisten Fällen ein absolutes Verlustgeschäft.
Doch jetzt gibt es Hoffnung: Durch einen Widerruf des Vertrages bekommen Kunden fast ihr ganzes Geld zurück. Lediglich Bearbeitungsgebühren, sowie ein Risikoanteil dürfen von den Versicherungen einbehalten werden. Das ist Ihr Weg aus unattraktiven Verträgen!

R+V Versicherungsverträge betroffen

 
Auch die Lebensversicherungen der R+V Versicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 können fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, die Ihnen ein noch bestehendes Widerrufsrecht einräumen. Dazu sollten Sie Ihre Verträge den Experten unserer Kanzlei, der Kanzlei Mingers & Kreuzer vorlegen. Wir prüfen Ihre Verträge und klären Sie über eventuelle Maßnahmen, die zu ergreifen sind auf!
Ein typischer Fehler, der häufig in Widerrufsbelehrungen gemacht wird, ist dieser:
Die für den Fristbeginn erforderlichen Unterlagen werden nicht ausreichend oder vollständig benannt. Steht als Voraussetzung beispielsweise so etwas wie „[…] Überlassung weiterer Unterlagen […]“ in der Belehrung, so entspricht dies nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde sollte nicht selbst in Erfahrung bringen müssen, welche Unterlagen er vorzulegen hat.
 
Stecken auch Sie in einer unrentablen Lebensversicherung und möchten Ihre Chancen auf einen Widerruf abschätzen lassen? Wenden Sie sich gerne an uns! Wir prüfen Ihre Verträge und beraten Sie bei allen gängigen Fragen. Scheuen Sie den Kontakt nicht und kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der 02461-8081. Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular unserer Homepage oder via Email erreichen. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Informationen finden Sie auf unserem Blog oder dem YouTube-Channel

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