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Versicherungsnehmer der R+V Versicherung wurden fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt. Wie Sie herausfinden, ob Sie betroffen sind und wieso sich ein Widerspruch lohnen kann, erfahren Sie hier. Des Weiteren bieten wir Ihnen aufgrund unserer Kooperation mit einem Prozessfinanzierer die Möglichkeit an, Ihr Widerspruchsrecht ohne jegliches Kostenrisiko einzuklagen!
Kunden der R+v Versicherung wurden in Lebensversicherungsverträgen, die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen haben, fehlerhaft über Ihr Widerspruchsrecht informiert.
Innerhalb dieses Zeitraums wurden Versicherungsverträge nach dem Policenmodell aufgestellt. Bedingt durch die Besonderheiten dieser Verfahrensvariante des Vertragsabschlusses unterliefen Versicherern wie der R+V Fehler in der Widerspruchsbelehrung. Dies hat zur Konsequenz, dass die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt und ein Widerspruchsrecht für Versicherungsnehmer weiterhin besteht.
Die von den Versicherern versprochenen attraktive Renditen blieben aufgrund schlechter Investmententwicklung überwiegend aus.
Von einer Kündigung des Vertrages sollten Sie allerdings absehen, da dies zu einem großen Verlustgeschäft führt. Der Rückkaufswert, also der vom Versicherer zu zahlende Restbetrag, fällt viel zu gering aus.
Bei einem Widerspruch allerdings muss der annähernd ganze ursprünglich investierte Betrag zurückgezahlt werden – abzüglich einem Risikoanteil und einer Verwaltungsgebühr. Werden Sie also aktiv und profitieren Sie vom verlustfreien Ausstieg aus Ihrem Versicherungsvertrag!
Einen typischen Hinweis auf eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung stellen wir im Folgenden dar.
Viele der Versicherungsverträge enthalten eine Klausel, die besagt, dass der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist vom Erhalt des Versicherungsscheins und der Überlassung weiterer Unterlagen abhänge. Problematisch ist hierbei, dass die genauen Unterlagen nicht dargestellt werden und der Versicherungsnehmer somit im Zweifel selbst in Erfahrung bringen muss, um welche Unterlagen es sich hierbei handelt. Dies ist nicht zulässig, da diese Forderung im Widerspruch zu gesetzlichen Vorgaben steht.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen als betroffenen Versicherungsnehmer die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Die Kooperation mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht uns, Ihnen – ganz ohne Kostenrisiko – zum wirksamen Widerruf des Vertrags zu verhelfen. Das hat den Vorteil, dass Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen müssen. Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten usw. übernimmt vollständig der Prozessfinanzierer. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen – das heißt ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung und bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht finden Sie im folgenden Video, erklärt von Herrn Mingers.
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