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Mit einer aktuell vom Landgericht München I verfassten Verfügung sendet dieses nun Signale, dass die Widerrufsbelehrungen in Verträgen einer Lebensversicherung der AXA als falsch angesehen werden könnten. Eine Klägerin hatte die Versicherung auf eine Zahlung von 47.000 Euro verklagt. Die Schreiben des Gerichts an die AXA lassen nun vermuten, dass die Klage als begründet angesehen wird.
Innerhalb der Jahre 2001 bis 2004 hatte die Klägerin mehrere Verträge für Lebensversicherungen bei der AXA abgeschlossen. Da die Klägerin bei Abschluss der Verträge nicht ausreichend über ihre Möglichkeit auf Widerruf informiert wurde, hatte sie im Jahr 2016 noch immer die Möglichkeit ihre Lebensversicherung zu widerrufen und die AXA zur Rückabwicklung aufzufordern.
Bei einer solchen Rückabwicklung muss die Versicherung die einzahlten Beiträge inklusive Zinsen großteils zurück zahlen. Bevor sich die Klägerin juristische Hilfe suchte, versuchte sie diese Widerruf alleine durchzusetzen. Da sich die Versicherung jedoch nicht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen wollte, wurde im April 2017 Klage eingereicht. Da dies häufig der Fall sein kann, sollten Sie sich daher frühstmöglich professionelle Hilfe suchen. Gerne können Sie uns als Kanzlei mit Erfahrung im Bereich des Widerrufs Lebensversicherung kontaktieren. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht!
Da die beklagte Partei beantrage die Klage abzuweisen, folgte die Terminladung. Durch diese war bereits ersichtlich, dass das LG München I die Rechtsauffassung der Beklagten nicht teilt und die Widerrufsbelehrung für falsch hält. Die Versicherungsnehmerin wurde bei Vertragsabschluss mehrmals fälschlich informiert worden. Daher sei sie auch nach vielen Jahren noch dazu in der Lage den Widerspruch zu erklären. Ihr Widerrufsrecht wurde bisher nicht verwirkt. Da die Versicherungsnehmerin durch ein Gutachten eine detaillierte Aufstellung zu ihrem Rückabwicklungsanspruch vorlegen konnte, sei die beklagte Partei zudem dazu angehalten, mehr als nur ein Bestreiten zu formulieren. Auch von Seiten der Versicherung bedarf es zur Klärung einer fundierten Aufstellung, um die Rückabwicklungsansprüche abzüglich von eventuellen Nutzungskosten zu bestimmen.
Viele der Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, beinhalten falsche Widerrufsbelehrungen. Dies führt dazu, dass man ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ hat. Der aktuelle Sachstand des Falles vor dem LG München I ist ein kleiner Etappensieg für alle Versicherungsnehmer.
Wenn auch Sie Ihren Vertrag auf eventuelle Fehler prüfen lassen möchten, können Sie uns diesen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zukommen lassen. Nachdem wir Ihre Chancen auf eine Rückabwicklung bestimmt haben, setzen wir uns dann mit Ihnen in Verbindung und besprechen ein weiteres Vorgehen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder die E-Mail Funktion. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen kompetente Mitarbeiter unter 02461-8081 zur Verfügung. Für weitere Informationen besuchen Sie doch einmal unseren Blog oder den Youtube-Kanal unserer Kanzlei.
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