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Rückabwicklung des VW ohne Entschädigungszahlung – so geht’s!

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Bild: meowKa/ shutterstock.com
Durch den VW-Abgasskandal haben die Autohalter große Probleme ihren VW loszuwerden. Die Möglichkeiten einer rentablen Rückabwicklung sind mehr als begrenzt. Im Folgenden finden Sie dennoch Tipps und Vorschläge, ihr Fahrzeug ohne Verluste abzugeben.

Was bringt mir der Widerrufsjoker?

Die Halter von Dieselfahrzeugen haben es wegen des VW-Abgasskandals zurzeit sehr schwer, ihr Auto ohne große Verluste loszuwerden. Der Wert der Volkswagen sinkt immer weiter. Die Rückgabe-Angebote sind mehr als begrenzt – dennoch haben Sie Möglichkeiten sich zu wehren.
Wer sein Fahrzeug auf Kredit oder Leasing gekauft hat, kann durch Nutzung des Widerrufsjoker aufgrund eines fehlerhaften Darlehensvertrags die Rückabwicklung zwingend herbeiführen. Eine Vielzahl von Verbraucherkrediten oder Leasingverträge von Kreditinstituten oder Autobanken, wie zum Beispiel VW Bank, Audi Bank oder BMW Bank, können widerrufen werden. Hierbei haben Sie die Möglichkeit der Rückabwicklung des Darlehens sowie des Kaufs des Fahrzeugs – ob Diesel oder Benziner. Somit geben Sie das Auto zurück erhalten ihr Geld wieder!

Widerruf – eine lukrative Rückgabechance für Autokäufer?

Besonders lohnenswert ist der Widerrufsjoker für diejenigen, die ihr Auto nach dem 13. Juni 2014 gekauft haben, da sie in diesem Fall keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Bei einem Widerruf des Darlehens muss die Bank dem Kunden die Anzahlung sowie die komplette Kreditsumme erstatten. Die Zinsen werden allerdings einbehalten. Bei einem Zinssatz von 1 %, einer Laufzeit von drei Jahren und einem Kaufpreis von 20.000 € sind das weniger als 600 €. Der Wertverlust liegt damit deutlich unter dem Normalwert. Grund hierfür ist vor allen Dingen der VW-Abgasskandal. Die Wolfsburger verweigern weiterhin die Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge.
Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag individuell prüfen, um Ihre Chancen auf eine lukrative Rückgabe-Möglichkeit einzuschätzen.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie im folgenden Video.

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