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Deutschlands Lebensversicherer – Wer schneidet am besten ab?
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Widerruf Autokredit: Kreditvertrag widerrufen statt Abwrackprämie?

30.08.2017

Bild: Gajus / shutterstock.com

Für viele Autofahrer ist die Abwrackprämie so gar nicht lohnenswert, der Widerruf ihres Autokredits hingegen in vielen Fällen schon! Wenn auch Sie Ihr Auto durch einen Autokredit finanzieren, sollten Sie unbedingt weiterlesen!

Autokredit-Widerruf = Auto umsonst genutzt?

Widerrufen Verbraucher ihren Autokredit, so kommt es zu einer Rückabwicklung dessen. Dies führt zu einer Vertragsauflösung, wodurch man den gekauften Wagen an den Hersteller zurückgeben muss. Unter Umständen kann es sogar so sein, dass Sie das Auto für die Zeitspanne zwischen Kauf und Widerruf umsonst gefahren sind.

Wann kann ein Vertrag widerrufen werden?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass sie den Vertrag als private Person abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, muss im Vertrag eine Widerrufsbelehrung enthalten sein. Diese sind in vielen Fällen fehlerhaft (fehlende obligatorisch Angaben oder eine unklare Formulierung), was wiederum zu einer Unwirksamkeit dessen führt. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen hat dadurch nie begonnen und Kunden erhalten ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Ob es ein Dieselfahrzeug oder ein Benziner ist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Auch eine Betroffenheit vom Abgasskandal ist hierbei unwichtig.

Zusammenhang Autokauf und Kredit

Kam durch den Abschluss eines Darlehens der Kauf eines Autos zusammen, so wird dies als „verbundenes Geschäft“ bezeichnet. Wird einer der beiden Teil – in diesem Fall das Darlehen – widerrufen, muss auch bei dem anderen Teil eine Rückabwicklung stattfinden.

Was bedeutet Rückabwicklung?

Im Endeffekt wird es so sein, als wäre der Vertrag gar nicht abgeschlossen worden. Bei einem Autokredit erhält der Kunde seine Zahlungen, die er bereits geleistet hat, zurück und die Restschuld fällt weg. Nur die Zinsen darf die Bank einbehalten. Das Auto muss nun zurückgegeben werden. Zusammenfassend ist man das Auto dann mehr oder weniger kostenfrei gefahren.
Besonders lukrativ ist der Widerruf bei Verträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Bei diesen Verträgen muss häufig keine Nutzungsentschädigung für den Wagen gezahlt werden. Dies kann bei älteren Verträgen der Fall sein. Auch der Widerruf von Verträgen für Dieselfahrzeuge, die vom Abgasskandal betroffen sind, kann äußerst sinnvoll sein, bedenkt man einmal, dass ihnen ein Fahrverbot droht.
Wenn Sie nun Ihren Vertrag hinsichtlich Ihrer Chancen prüfen lassen wollen, übernehmen wir dies gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Alles weitere sprechen wir dann mit Ihnen in einem individuellen Beratungstermin ab. Kontaktieren Sie uns gerne unter der 02461-8081, via Email oder über unser Kontaktformular. Für weitere Informationen besuchen Sie doch einmal unseren Blog oder den Youtube-Kanal unserer Kanzlei.

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