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Das neue Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Dieselfahrverbot sorgt für Diskussionen: das Gericht hält die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Das Verbot muss in Kürze umgesetzt werden, da vielerorts die Schadstoffgrenzwerte überschritten wird.
Was bedeutet das Urteil für mich als Betroffenen? Wie geht es jetzt mit den Diesel-Fahrzeugen weiter? Welche Optionen habe ich? Die wichtigsten Informationen hier für Sie im Überblick!
Einmal durchatmen: das Bundesverwaltungsgericht kann Ihnen selbst kein Fahrverbot verhängen. Dazu fehlt ihm die Kompetenz. Das Urteil besagt lediglich, dass Dieselfahrverbote nach der geltenden Rechtslage zulässig sind. Die Kommunen sind somit jetzt erst befugt, solche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen. Damit ist allerdings in Kürze zu rechnen, da die Schadstoffbelastung in den deutschen Städten weiter zunimmt. Bis dahin aber müssen Sie ihr Fahrzeug noch nicht stehenlassen.
Welche Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen sind, hängt von den jeweiligen Luftreinhalteplänen der Kommunen ab. Es ist wahrscheinlich, dass Fahrzeuge mit der Euro 5 Norm und einer schlechteren Euro Norm aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Bei unwesentlicher Verbesserung der Luft in den Innenstädten droht auch weiteren Fahrzeugen eine Aussperrung.
Wer überlegt, sich eine blaue Plakette zuzulegen, sollte bedenken, dass sie selbst kein Fahrverbot verhindert. Dadurch wird Ihnen lediglich die Kontrolle durch die Behörden erleichtert. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass lediglich Fahrzeuge mit der Euro 6 Norm eine solche Plakette erhalten.
Sie können sich freuen: es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie sich ohne Wertverlust von Ihrem Wagen trennen können. Bereits hunderte Urteile von Geschädigten des VW-Abgasskandals zeigen, dass man sein Fahrzeug ohne Wertverlust zurückgeben kann – undzwar durch Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller der Fahrzeuge.
Eine andere, sehr gute Möglichkeit bietet sich Betroffenen an, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben. Die Kreditverträge der Banken enthalten grobe Fehler. Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, fängt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht an zu laufen. Das führt dazu, dass der Autokredit weiterhin, auch heute noch, widerrufen werden kann. Die Folge: Sie können das Fahrzeug zurückgeben!
Ein Verkauf des Autos ohne Wertverlust ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Grundsätzlich sind die vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge weiterhin verkäuflich, jedoch wird kein vernünftiger Käufer ein solches Fahrzeug erwerben wollen. Die letzten Monate haben bereits gezeigt, dass es nahezu unmöglich sein wird, vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge zu verkaufen. Selbst wenn Sie es schaffen, ihr Auto loszuwerden, müssen Sie mit massiven Wertverlusten rechnen. Das Fahrzeug ist so gut wie wertlos, da es in deutschen Innenstädten nicht mehr bewegt werden darf.
Ein letzter Rat: Betroffene von Fahrverboten sollten nicht in Panik geraten. Es wurden bereits hunderte Verfahren gewonnen. Sie sollten sich jetzt in Ruhe überlegen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Die Betroffenen des VW Abgasskandal sollten sich jedoch beeilen. Ende dieses Jahres werden die Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG endgültig verjähren, so dass nach 2018 keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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