Bild: villorejo / shutterstock.com
Mit Beschluss vom 26.02.2018 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die sofortige Stilllegung für einen VW Amarok für rechtswidrig erklärt.
Dem VW Boliden wurde bislang noch kein Software Update aufgespielt, sodass dieses Sensationsurteil aus Karlsruhe Update Verweigerer im Abgasskandal aufatmen lassen sollte. Was an der Entscheidung der Verwaltungsrichter so positiv für Betroffene und Kläger im Abgasskandal ist, klären wir nachfolgend.
„Das private Interesse des Fahrzeugeigentümers hat gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Stilllegung des manipulierten Wagens mehr Gewicht.“
Verwaltungsgericht Karlsruhe, 12 K 16702/17 vom 26.02.2018
Grundlage für die Entscheidung der Verwaltungsrichter in Karlsruhe war das mangelnde öffentliche Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsaktes der Stilllegung. Man bewerte hier zwar die Luftreinhaltung als hohes Schutzgut, dennoch gehe von dem betroffnen Einzelfahrzeug keine Gefahr zur Luftverschmutzung aus. Wenn doch seit 2015 bereits bekannt sei, dass die Diesel und Abgasreinigung der Volkswagen AG nicht vorschriftskonform arbeiteten, warum solle dann 2017 eine so hohe Dringlichkeit mit Stilllegung als Konsequenz bestehen?
Das bislang nicht durchgeführte Software Update war hierbei rettender Anker für den Kläger. Im Zuge des Zivilverfahrens hatte das Gericht ein Sachverständigengutachten über eben jenes Software Update eingeholt. Weitere Gerichte kündigten ähnliches bereits an. Um ein realistisches Gutachten erstellen zu können und eine grundlegende Begutachtung zu ermöglichen, muss das Auto zwangsläufig in seinem ursprünglichen — d.h. ohne Software Update — Zustand verbleiben. Andernfalls würden hier notwenige Beweise vereitelt.
Auslöser der Klage war die drohende Stilllegung eines VW Amarok durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Zulassungsstelle. Doch mit Beschuss des Verwaltungsgerichts darf der Schummel-Amarok bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung ohne ein Update weitergefahren werden und entgeht damit einer Stilllegung. Ferner trägt nun das Landratsamt sämtliche bis dato angefallenen Kosten des Verfahrens.
Das miese Spiel mit den Betroffenen. Während Verbraucher im Abgasskandal an jeglichen Ecken und Enden gefoppt werden, kann VW sich still aus der Verantwortung ziehen. Fakt ist doch, dass Behörden seit mehreren Jahren bei den Abgas Manipulationen rund um VW & Co. tatenlos zugesehen haben. Jetzt aber gnadenlos bei Stilllegungsverfügungen gegen Verbraucher und Betroffene vom Abgasskandal austeilen. Hierbei wird keine Rücksicht auf laufende oder zukünftige Verfahren oder richterliche Entscheidungen genommen.
Ziel ist hier die konsequente Durchführung der Software Updates bei den manipulierten Dieseln, welche in einem gerichtlichen Verfahren mit Sachverständigengutachten kein realistisches Ergebnis (zugunsten der klagenden Betroffenen) bringen würden. VW wird damit heimlich, still und leise aus der Verantwortung gezogen.
Das Urteil der Verwaltungsrichter in Karlsruhe ist aktuell wegweisend für tausende Betroffene, die sich einer möglichen Stilllegung ihres Schummel-Diesels entgegen sehen. Auch für die, die bereits mehrere Aufforderungen Ihres Händlers oder Herstellers zum Werkstattbesuch erhalten haben.
Immer mehr Gerichte und Urteile fallen zugunsten von Verbrauchern aus und machen Betroffenen im Abgasskandal zu Recht Hoffnung!
Trotz wachsender verbraucherfreundlicher Urteile in deutschen Gerichtssälen, so wird doch der Rattenschwanz des Abgasskandal immer länger. Wertverlust des Diesels, steigender Druck durch Zulassungsbehörden mittels Stilllegungsdrohungen und anrollende Fahrverbote für Schmutzschleudern. Alle Konsequenzen sind von Verbrauchern alleine zu tragen.
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