Der BGH hat in zwei Urteilen entschieden, dass ein Widerruf einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherung auch jetzt noch möglich ist. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die verwendentete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder dem Kunden die erforderlichen Unterlagen nicht zugesandt wurden. Ein solcher Widerruf der Versicherung ist selbst nach einer vorherigen Kündigung noch möglich.
Eine Versicherungsgesellschaft hatte in den beiden Entscheidungen den Beginn der Widerrufsfrist bei Abschluss der Versicherung nicht klar genug dargestellt. Die Versicherung hat nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass die Widerrufsfrist erst mit Erhalt, der Versicherungsbedingungen, des Versicherungsscheins und der kompletten Verbraucherinformationen beginnt. Deshalb begann die Widerrufsfrist nie zu laufen und die Versicherungsnehmer konnten den Widerruf des Vertrags noch erklären.
Der Versicherer kann sich außerdem dem BGH zur Folge nicht auf eine Verwirkung des Widerrufsrechts berufen, weil es an einem schutzwürdigen Vertrauen des Versicherers mangelt. Dieser hat die Situation durch seine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erst ausgelöst.
Die Rückabwicklung des Vertrags bezieht sich auch nicht auf die Zeit bis zum Widerruf sondern tritt vielmehr eine vollständige Rückwirkung ein. Der Versicherungsnehmer muss lediglich auf den genossenen Versicherungsschutz verzichten, der bei einer Lebensversicherung anhand des Risikozuschlags und der Kalkulation der Prämie bemessen werden kann.
Bei dem Policenmodell hat der Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen erst zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Der Vertrag über die Lebensversicherung galt dann als wirksam abgeschlossen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Widerruf genutzt hat.
Diese Regelung ist seit 2008 unzulässig. Der Versicherungsnehmer hat zwar heute immer noch ein Widerrufsrecht, aber die Versicherungsunterlagen müssen dem Kunden nun bereits bei Vertragsschluss der Lebensversicherung vorliegen. Hierbei kommt es oftmals bei den verschiedenen Abschlussmodellen der Versicherungen zu Schwierigkeiten.
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Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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