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29.04.2016
Volkswagen kauft Passat in Europa nicht zurück!
02.05.2016

Widerruf der Lebensversicherung bei alten Verträgen noch möglich!

29.04.2016

Der BGH hat in zwei Urteilen entschieden, dass ein Widerruf einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherung auch jetzt noch möglich ist. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die verwendentete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder dem Kunden die erforderlichen Unterlagen nicht zugesandt wurden. Ein solcher Widerruf der Versicherung ist selbst nach einer vorherigen Kündigung noch möglich.

Widerruf der Lebensversicherung bei fehlerhafter Belehrung möglich!

Eine Versicherungsgesellschaft hatte in den beiden Entscheidungen den Beginn der Widerrufsfrist bei Abschluss der Versicherung nicht klar genug dargestellt. Die Versicherung hat nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass die Widerrufsfrist erst mit Erhalt, der Versicherungsbedingungen, des Versicherungsscheins und der kompletten Verbraucherinformationen beginnt. Deshalb begann die Widerrufsfrist nie zu laufen und die Versicherungsnehmer konnten den Widerruf des Vertrags noch erklären.
Der Versicherer kann sich außerdem dem BGH zur Folge nicht auf eine Verwirkung des Widerrufsrechts berufen, weil es an einem schutzwürdigen Vertrauen des Versicherers mangelt. Dieser hat die Situation durch seine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erst ausgelöst.
Die Rückabwicklung des Vertrags bezieht sich auch nicht auf die Zeit bis zum Widerruf sondern tritt vielmehr eine vollständige Rückwirkung ein. Der Versicherungsnehmer muss lediglich auf den genossenen Versicherungsschutz verzichten, der bei einer Lebensversicherung anhand des Risikozuschlags und der Kalkulation der Prämie bemessen werden kann.

Lebensversicherung nach dem Policenmodell

Bei dem Policenmodell hat der Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen erst zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Der Vertrag über die Lebensversicherung galt dann als wirksam abgeschlossen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Widerruf genutzt hat.
Diese Regelung ist seit 2008 unzulässig. Der Versicherungsnehmer hat zwar heute immer noch ein Widerrufsrecht, aber die Versicherungsunterlagen müssen dem Kunden nun bereits bei Vertragsschluss der Lebensversicherung vorliegen. Hierbei kommt es oftmals bei den verschiedenen Abschlussmodellen der Versicherungen zu Schwierigkeiten.

Kostenlose Prüfung Ihrer Lebensversicherung durch Mingers & Kreuzer!

Wir empfehlen stets die Prüfung Ihrer eigenen Lebensversicherung durch einen Anwalt, der im Bereich Widerruf von Lebensversicherungen bereits Erfolge zu verzeichnen hat. Wir bieten Ihnen diese Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.

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