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29.04.2016
VW mit düsteren Zahlen nach Dieselskandal!
03.05.2016

Volkswagen kauft Passat in Europa nicht zurück!

02.05.2016

VW hat weiterhin massive Probleme beim flächendeckenden Rückruf manipulierter Fahrzeuge. Schon vor Wochen sollten die technischen Umrüstungen beim Modell Passat erfolgen. Doch bis dato konnte man mit dem Kraftfahrtbundesamt keine Einigung erzielen. Jetzt soll zunächst der Golf den Vorzug vor dem Passat bekommen, wobei auch hier ein Starttermin noch unbekannt ist.
 

Warum wird der Rückruf vom Passat schon wieder verschoben? Was können Kunden tun?

 
Offenbar ist das eingetreten, was viele Experten befürchtet haben. Ein geplanter Rückruf ist nur auf Kosten anderer Mängel durchführbar. Das bestätigt jetzt quasi auch die Verweigerung durch das zuständige Kraftfahrtbundesamt. Wir hatten bereits früh darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der technischen Updates der Software zu Leistungseinbußen und erhöhtem Spritverbrauch kommen kann. Damit wäre Ihr Fahrzeug auch nach einem Rückruf mangelhaft und würde dementsprechend zu einem Schadensersatz oder sogar einem Rücktritt berechtigen.
 
Ob und inwieweit das Kraftfahrtbundesamt die technischen Umrüstungen des VW Golf genehmigen wird, ist noch fraglich. Die Schwierigkeiten für VW nehmen also nicht ab. Gerade über die Probleme beim VW Passat kann nicht einfach geschwiegen werden. Schließlich sind vom Rückruf beim Passat deutlich mehr Halter betroffen, als bei dem bislang einzigen Rückruf des VW Amarok. Aber auch hier mussten bereits Versäumnisse und Mängel festgestellt werden. So berichtete die „Auto Motor und Sport“ von wesentlichen Abweichungen im Rahmen des Spritverbrauchs.
 
In den USA scheint dagegen eine Lösung gefunden worden zu sein. So will man allen Betroffenen einen Rückkauf und darüber hinaus pauschale Entschädigungen von bis zu 5000 Dollar anbieten. Warum eine derart evidente Ungleichbehandlung von amerikanischen und europäischen Kunden bis jetzt hingenommen wird, ist mehr als fraglich. Dabei ist der Umgang in der Krise von VW offenbar unfair und im Hinblick auf deutsche Kunden drastisch benachteiligend.
 
Deshalb sollten Geschädigte für Ihr eigenes Recht einstehen und entsprechend geltend machen. Dabei sollte man aber aufgrund der geltenden Verjährungsfristen zeitnah handeln. Die Chancen einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung stehen angesichts der neuesten Erkenntnisse sehr gut. Bei Fragen sowie einer kostenlosen Erstberatung stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zu dem Rückruf vom Passat und dem Abgasskandal an sich finden Sie auch in unserer Rubrik. Alternativ steht Ihnen auch dieses Video auf YouTube zur Verfügung.

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