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13.01.2016

Making A Murderer – Rechte deutscher Justizopfer

13.01.2016

Netflix zeigt seit einigen Wochen die Dokumentarserie „Making A Murderer“ – sie begleitet den Fall des Steven Avery, der unschuldig inhaftiert, nach fast 20 Jahren freigelassen wurde und kurz darauf erneut ein Anklage wegen Mordes erhielt. Seine Anwälte forderten nun 36 Millionen Dollar Schadenersatz.
Wie kommt es zu dieser außerordentlichen Summe? Die Berechnung beläuft sich auf eine Million für jedes Jahr, das Avery unschuldig im Gefängnis verbrachte, addiert mit der gleichen Summe — als Wiedergutmachung für die unrechtmäßige Inhaftierung.
Das amerikanische Rechtssystem ist mit dem deutschen kaum zu vergleichen: Todesstrafen, lebenslange Haft oder sogar mehrfache Verurteilungen zu lebenslänglicher Haft — in der deutschen Justiz nicht vorstellbar. Dennoch gibt es auch in Deutschland Fälle von Justizfehlern bzw. Justizopfern. Wie geht man in Deutschland mit Rechtsopfern um? Welche Entschädigung können unschuldig Verurteilte hierzulande erwarten? 
Justizopfer sind keine Seltenheit in Deutschland
2012 alleine wurden Presserecherchen zufolge im Durchschnitt 192 Personen unschuldig inhaftiert, täglich! In Amerika nicht festgelegt, in Deutschland geregelt: Deutsche Justizopfer erhalten per Gesetz 25 Euro am Tag, die sie nach Rechtskräftigkeit im Gefängnis verbringen. Diese 25 Euro pro Tag werden als Schmerzensgeld gewertet. Der Deutsche Anwaltsverein forderte bereits eine Erhöhung auf 100 Euro, da die bislang gezahlten 25 Euro kaum die Tage in Freiheit Ausgleich können — wenn auch 100 Euro dies kaum schaffen. Das heißt: Für Justizopfer beträgt der Wert der wiedergewonnenen Freiheit für ein Jahr Haft nur 9.125 Euro. Dieser Betrag soll den Unschuldigen davor entschädigen, was Freiheit, Familie, Arbeit und Gesellschaft wert sind. Die immateriellen Verluste werden mit etwas unter 10.000 Euro wohl kaum aufgewertet.
Opfer unrechter Justiz können zudem Vermögensschäden geltend machen. Unter die Vermögensschäden fällt z.B. der Verdienstausfall zur Zeit der Untersuchungshaft bzw. Inhaftierung. Die Betragsgrenze von 25 Euro wird durch die Vermögensschädenansprüche nicht angetastet.
Was hinter der ganzen Entschädigungsfrage außer Acht gelassen wird, ist die Wiedereingliederung von Justizopfern in die Gesellschaft. Denn neben möglichem Verdienstausfall und der Stigmatisierung beim Arbeitgeber oder der familiären Stresssituation, haben zu Unrecht Inhaftierte und Freigelassene keinen Bewährungshelfer, der hilft und begleitet.
 
Mehr zum Thema auch als Video: „25 Euro statt Freiheit! Justizopfer in Deutschland„. Wir informieren Sie gerne auch telefonisch unter der 02461 / 8081. 

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