Banken wie die Team Bank AG sind seit dem 01. November 2002 verpflichtet Sie als Darlehensnehmer umfassend und verständlich über Ihr Widerrufsrecht zu informieren. Dem sogenannten Deutlichkeitsgebot kamen viele Kreditinstitute in der Vergangenheit jedoch nicht nach, welches den juristisch unwissenden Kunden schützen soll. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Fällen entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und somit ungültig sind.
Beruht Ihr Darlehensvertrag auf eine ungültige Widerrufsbelehrung, können Sie diesen noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen und zu den aktuellen Zinssätzen umschulden. Die im Kündigungsfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an, wodurch sich ein Widerruf wirklich lohnen kann. Das bedeutet eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro.
Nach Auffassung des Landgerichts Essen kann ein bereits gekündigter Darlehensvertrag auch noch widerrufen werden, wenn eine Forderung der Bank bereits tituliert wurde. Kreditnehmer können somit auch nach einer berechtigten Kündigung eines Darlehensvertrags seitens der Bank, beispielsweise weil die Darlehensraten nicht gezahlt wurden, widerrufen. Selbst, wenn die Forderung durch ein Mahnverfahren oder ein Klageverfahren bereits tituliert wurde, ist ein Widerruf nachträglich möglich.
Vom Landgericht Essen wurde dies mit dem Urteil vom 08.01.2015 (6 O 353/14) bestätigt. In der Widerrufsbelehrung ging es wie so häufig um den Beginn der Frist. Laut der Belehrung beginnt die Widerrufsfrist einen Tag, nachdem der Kunde die Belehrung, die Vertragsurkunde, den schriftliche Kreditantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde erhalten hat. Die Entscheidung des Landgerichts Essen besagt, dass die Belehrung fehlerhaft ist. Der Verbraucher kann anhand der Belehrung nicht erkennen, wann die Widerrufsfrist für ihn zu laufen beginnt. Trotz der Tatsache, dass die Forderung bereits tituliert war, war ein Widerruf für den Darlehensnehmer möglich. Der Darlehensvertrag muss demnach komplett rückabgewickelt werden.
Sie denken über einen Widerruf nach? Dann sollten Sie nicht lange zögern, denn die Gesetzeslage soll sich bereits zum 21. Juni 2016 ändern. Wir empfehlen Ihnen eine professionelle Beratung, denn ein erfolgreicher Widerruf erfordert zunächst eine detaillierte Prüfung Ihrer Unterlagen.
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