Lebensversicherte können sich nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) von unrentablen Lebensversicherungen durch einen Widerruf ziemlich einfach lösen und dadurch die eingezahlten Raten zuzüglich Zinsen größtenteils zurückerhalten. Die Auszahlung liegt meistens deutlich über den aktuellen Rückkaufswerten.
Nach einem BGH Urteil vom 7. Mai 2014 können Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Diese Entscheidung ermöglicht die Ausübung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen worden sind.
Der BGH hat sogar entschieden, dass dem Verischerungsnehmer die Abschluss- oder Verwaltungskosten ebenfalls zurück gezahlt werden müssen.
Durch einen erfolgreichen Widerruf kommt es zu einer gesamten Rückabwicklung des Vertrages und der Versicherungsnehmer erhält alle eingezahlten Raten zurück. Die Versicherung darf lediglich den genossenen Versicherungsschutz und die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten, die für den Versicherten abgeführt wurde.
Wie oben erwähnt dürfen andere Kosten wie z.B. die Abschlusskosten oder internen Verwaltungskosten von der Versicherung nicht einbehalten werden.
Wie von uns bereits berichtet ist aktuell eine Gesetzesänderung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie bezüglich Wohnimmobilienkredite in Arbeit, was Auswirkungen auf den Widerruf von Lebensversicherungen hätte. Das Gesetz soll bereits zum 31. März 2016 in Kraft treten. Lebensversicherungen können danach nicht mehr ohne Weiteres widerrufen werden. Versicherte sollten sich also beeilen.
Sie ziehen einen Widerruf für Ihre Lebensversicherung, die Sie in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen haben, in Erwägung? Dann lassen Sie idealerweise ihre Vertragsunterlagen fachmännisch überprüfen. Eine umfassende Vorbereitung mit rechtlicher Aufarbeitung des entsprechenden Einzelfalls erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf.
Wir bieten Ihnen für den ersten großen Schritt in Richtung Widerruf eine kostenfreie Prüfung Ihrer Unterlagen und ein damit verbundenes Erstgespräch an. Wir stehen Ihnen gerne telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
In unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen“ finden Sie nützliche Informationen hierzu.
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