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Welche Rechte haben Betroffene im Abgasskandal von VW?
13.12.2015
Widerruf von Darlehen bei der Team Bank AG (easyCredit) selbst nach Kündigung des Kreditvertrags möglich!
13.12.2015

Die Restschuldversicherung – ein überteuerter und entbehrlicher Luxus

13.12.2015
Eine Restschuldversicherung ist bei privaten Krediten keine Seltenheit.
Viele Käufer entscheiden sich bei größeren Anschaffungen, wie zum Beispiel bei einem Fahrzeug oder einem Fernseher, gegen die Barzahlung und für eine Finanzierung. Die Käufer werden bei dieser Gelegenheit auch gleich mit einem auf den ersten Blick sinnvollen Finanzprodukt konfrontiert: der Restschuldversicherung. Diese wird in der Regel direkt mit dem Kreditvertrag und eher unfreiwillig abgeschlossen. Hinterfragen die Käufer die Restschuldversicherung kritisch, dann hören Sie das Argument, dass ohne eine Versicherung kein niedriger Jahreszinssatz möglich wäre.
Die meisten Kreditnehmer erfahren es nie und viele erst zu spät: Eine Restschuldversicherung ist
oft ein überteuerter und entbehrlicher Luxus. Die Kunden haben von einer solchen Versicherung kaum etwas, die Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute verdienen jedoch damit Milliarden. Besonders
im Zusammenhang mit der Umschuldung von Kontokorrentkrediten spielen die horrenden Restschuldpolicen eine wichtige Rolle und treiben viele Kunden in die Zahlungsunfähigkeit. Eine
Restschuldversicherung klingt auf den ersten Blick zunächst sinnvoll. Im Falle einer Krankheit, des
Todes, der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit oder des Unfalles eines Kreditnehmers springt
die Restschuldversicherung ein und bedient den laufenden Kredit. Nicht nur der Darlehensnehmer,
sondern auch die zukünftigen Erben werden aufgrund der Leistungen der Versicherung von der noch zu bezahlenden Tilgungslast gegenüber der Bank befreit.
 
Restschuldversicherungen sind umstritten
Es gibt viele Gründe, die gegen das Geschäft mit Restschuldversicherungen sprechen, selbst Verbraucherverbände raten von den Versicherungen ab. Die Versicherungen halten oft nicht, was angepriesen wird. Aus dem kleingedruckten Versicherungsbedingungen geht hervor, dass viele der hiesigen nicht abgedeckt sind. Zum Beispiel sind nur die ersten 12 Monate der Arbeitslosigkeit abgedeckt oder es erfolgt generell keine Leistung in den ersten 3 Monaten. Besitzt der Kreditnehmer bereits eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann entsteht durch die Restschuldversicherung eine kostenintensive und überflüssige doppelte Absicherung. Ein Kopplungsgeschäft ist in der Regel um ein Vielfaches teurer als die Versicherungen einzelnen abzuschließen.
Die meisten Banken arbeiten im Rahmen der Distribution der Restschuldversicherungspolicen ausschließlich mit einem bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen. Der Kunde hat somit keine Auswahlmöglichkeiten und muss den hohen Kopplungspreis akzeptieren. Schließt ein Kunde die Restschuldversicherung – pro forma – freiwillig ab, dann müssen die Banken die effektiven Kosten
der Police nicht im Jahreszinssatz ausweisen. Dennoch wird die Versicherung vom Kunden über ein Darlehen finanziert und verzinst sich somit über die gesamte Laufzeit mit. Der effektive Jahreszins für ein solches Darlehen ist in der Regel 5 bis 10 Prozent höher als angegeben. Bis zu 70 Prozent
der Prämien fließen in Form von Kick-Back-Zahlungen an die Banken zurück. Der Kunde wird über diese Tatsache nicht aufgeklärt. Dies verdeutlicht, dass die Versicherungsprämien viel zu hoch
sind und von den Versicherungsunternehmen nicht für die Abdeckung der etwaigen Risiken verwendet werden müssen.
 
Kreditnehmer können durch einen Formfehler ihr Geld zurückerhalten
Haben Sie ab 2002 einen Darlehensvertrag mit Restschuldversicherung abgeschlossen, dann sollten Sie diesen unbedingt prüfen lassen. Der BHG hat am 15.12.2009 entschieden, dass die Verträge als verbundenes Geschäft gelten. Versicherer und Banken hätten demzufolge darauf hinweisen müssen, dass ein Widerruf für beide Verträge gilt. Wir raten Ihnen deshalb mit uns in Kontakt zu treten.
Wir können Ihren Vertrag prüfen und schnell feststellen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ist dies der Fall, dann können Sie noch heute von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den überteuerten Vertrag widerrufen. Dadurch erhalten Sie auch die Prämien zurückerstattet.

 
Zeitnah und kostenlos checken wir für Sie Ihre Chancen und rechtlichen Möglichkeiten – Sie erreichen uns telefonisch oder schriftlich über info@mingers-kreuzer.de, senden Sie uns einfach und schnell Ihre zu prüfenden Unterlagen. 

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