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18.12.2015

Widerruf von Darlehen bei der ING DiBa jetzt noch ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich!

18.12.2015

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vielen Fällen Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und ungültig erklärt. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts entsprechen sie nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dabei werden insbesondere Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot festgestellt.

Widerrufsbelehrungen laut BGH teilweise fehlerhaft und ungültig

Kreditinstitute müssen Darlehensnehmer seit dem 1. November 2002 bei dem Abschluss von Darlehensverträgen umfassend über das Widerrufsrecht informieren. Nicht selten kamen die Rechtsabteilungen der Kreditinstitute den gesetzlichen Anforderungen unzureichend nach. Der BGH war dabei mit seinen Urteilen tendenziell auf der Seite der Verbraucher.
Darlehensnehmer können ihre Verträge bei Ungültigkeit der Widerrufsbelehrung Jahre später widerrufen und zu den aktuell günstigen Konditionen umschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an, worüber sich Darlehensnehmer freuen können.

Das ewige Widerrufsrecht könnte Mitte 2016 erlöschen

Der Bundesrat hat ein Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der dazu führt, dass geschlossene Verträge zwischen 2002 und 2010 nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar sind. Die Bankenlobby hat offenbar erfolgreiche Arbeit geleistet. Darlehensnehmer sollten sich also beeilen.

Auch bei der ING DiBa ist ein Widerruf sehr wahrscheinlich!

Auch Widerrufsbelehrungen, die von der ING DiBa ausgegeben wurden, enthalten häufig ungültige Widerrufsbeleherungen. In den Belehrungen wird erwähnt, dass die Frist nach Abschluss des Vertrags, jedoch erst, sobald der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben vollständig erhalten hat. Da die Bank nur drei erforderliche Pflichtangaben beispielhaft erwähnt, müsste der Darlehensnehmer die gesetzliche Bestimmung einzusehen, um den Fristbeginn eigenständig zu ermitteln. Die Vorgaben des Gesetzes werden nach unserer Ansicht hierbei nicht erfüllt.
Die ING DiBa erläutert unter den Widerrufsfolgen, dass der Kunde das zur Verfügung gestellte Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzugewähren muss. Es wird allerdings nicht erläutert, dass die Bank die gleiche Pflicht erfüllen muss. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist damit ebenfalls äußerst fraglich.

Wenn Sie an einem Widerruf interessiert sind, sollten Sie eine Prüfung Ihrer Unterlagen durch einen Experten veranlassen, denn ein Widerruf erfordert in der Regel eine umfassende Aufarbeitung der Unterlagen. Wir haben bereits vielen Mandanten einen Ausstieg aus ihren unattraktiven Verträgen ermöglicht. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an, um Ihnen einen ersten Eindruck Ihrer individuellen Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf zu verschaffen.
Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unsere Telefonnummer lautet 02461/8081. Nähere Informationen finden Sie unter unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“.

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