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18.12.2015
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18.12.2015

Mietverhältnis zugunsten von Flüchtlingen kündigen – ist das erlaubt?

18.12.2015

Aufgrund des hohen Aufkommens an Flüchtlingen bemüht man sich an allen Ecken und Enden um die Unterbringung derer, die Hilfe brauchen. Viele Vermieter wollen auch unterstützend handeln und fragen auch bei uns an, ob es rechtens sei, ein bestehendes Mietverhältnis zugunsten von Flüchtlingen kündigen zu wollen.

Die Wohnraumsituation ist derzeit dramatisch — daher gilt bei der Antwort auch Vorsicht, denn maßgeblich ist, ob es sich beim zu kündigenden Mietverhältnis um ein Wohnungsmietverhältnis oder einen Gewerberaummietvertrag handelt.

Mietverträge von Gewerberäumen können oft aufgehoben werden
Ohne Gründe ist es oft tatsächlich möglich das bestehende Mietverhältnis eines Gewerberaumes aufzuheben. Die fehlerhafte Schriftform kann im Falle des Falles aber als Grund herangezogen werden, um ein Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.
TIPP: Bei frühzeitiger Beendigung eines Mietverhältnisses bzw. bei der Aufhebung eines Mietvertrages ohne Gründe empfehlen wir grundsätzlich die Prüfung der Vertragsunterlagen!
Der Blick in den Mietvertrag gibt im Idealfall preis, ob ein Kündigungsgrund bestehen muss oder eine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit formuliert wurde. Der Gewerberaummietvertrag kann dann unter Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages
Auch ohne vertragliches Reglement kann ein unbefristeter Mietvertrag anhänglich der Kündigungsfrist aufgehoben werden. Das Gewerbemietrecht sieht nach § 580a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches („Kündigungsfristen“) eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Quartals vor. Hierbei ist zu beachten, dass der Vertragspartner die Kündigung mit Ende des dritten Werktages im Quartal erhält.

Kündigung eines befristeten Mietvertrages
Auch hier ist eine vorzeitige Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses zulässig, sofern schriftliche Fehler im Vertrag bestehen. Ein Gewerbemietvertrag unterliegt gesetzlichen Konditionen in Form und Formulierung. Entspricht der bestehende Vertrag nicht den gesetzlichen Ansprüchen, so ist die Befristung nicht wirksam. Eine Kündigungsmöglichkeit ergibt sich also ebenfalls. — Der Mietvertrag für den Gewerberaum kann zur rechtlich-gesicherten Kündigungsfrist aufgehoben werden.
TIPP: Lassen Sie Ihren Mietvertrag unbedingt auf Fehler in der Schriftform prüfen. Hierbei können regelmäßig anfechtbare Rechtsverletzungen gefunden werden!
Mögliche Verletzung der Schriftform — einige Beispiele

— fehlende Unterschrift von Mieter oder Vermieter
— das Vertragsverhältnis ist nicht angegeben / bezeichnet
— der Vertragsgegenstand ist im Mietvertrag nicht entsprechend ausgeschrieben (Raumbezeichnung ungenau, bspw.)
— der Vertragszweck ist im Mietvertrag nicht entsprechend ausgewiesen
— die Vertragsparteien sind nicht korrekt oder unvollständig bezeichnet
— Änderungen des Vertragsverhältnisses sind lediglich nach mündlicher Absprache aufgenommen bzw. nicht schriftlich fixiert worden
Mietverträge von Wohnräumen können in der Regel nicht aufgehoben werden
Die Kündigung eines Wohnmietverhältnisses zugunsten von Flüchtlingsunterbringung ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB mit dem Grund des Eigenbedarfs nicht möglich. Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass bei Aufhebung des Mietverhältnisses der Vermieter den Wohnraum auch selbst nutzt, d.h. er, Familienangehörige oder Verwandte nutzen es.

Die Verwertungskündigung wegen Flüchtlingen
Bei der Verwertungskündigung lautet der Grund zur Kündigung meist, dass die Wohnung derzeitig nicht angemessen wirtschaftlich verwertet wird. Viele Vermieter spekulieren hier durch die Kündigung des momentanen Mieters horrende Mieten von der Kommune empfangen zu dürfen, wenn sie eine Wohnung für Flüchtlinge bieten können. Doch nach § 573 Abs. 2 BGB, der die Ordentliche Kündigung des Vermieters beschreibt, ist es ausgeschlossen ein Mietverhältnis zugunsten einer höheren Mieteinnahme zu beenden.
Wir fassen zusammen:
1. In einem Gewerberaummietverhältnis ist während der Flüchtlingskrise eine Kündigung durchaus möglich.
2. Private Wohnraumvermietung kann wegen Flüchtlingsunterbringung nicht aufgelöst werden.
Mehr Nützliches und Interessantes zum Thema Mietrecht finden Sie auch in unserem Rechtsgebiet. Ob zur Mietvertragskündigung, der Einquartierung von Flüchtlingen oder Streit mit dem Nachbarn — wir halten einige wissens- und lesenswerte Artikel bereit.

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